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Hannöverscher Feldzug

Einleitung von Walter Daugsch

Das Manuskript ist 16 nichtpaginierte Seiten = 8 Kanzleibögen stark, die mit Faden geheftet sind. Das Seitenformat beträgt 20,5 x 32 cm. Es entstammt dem Nachlaß von Ferdinand Friedrich Grebe (geb. 28. Dezember 1794 in Barbis, Amt Scherfede, Provinz Grubenhagen, † 13. Mai 1866 in Andreasberg). Aus diesem umfangreichen Bestand, der sich in Privatbesitz befindet1, kann Grebes Leben und insbesondere sein militärischer Werdegang nahezu lückenlos rekonstruiert werden; Grebe war zwar nicht der Verfasser des zu erörternden Dokuments, aber mit diesem während der Feldzüge in Norddeutschland 1813/14 sowie in den Niederlanden, Belgien und Frankreich und lange danach eng verbunden, so daß sich aus seinem Nachlaß zu den im Bericht geschilderten Ereignissen einige Bezüge ergeben. Weitere Ergänzungen und Hintergrundinformationen zu den in Ottos Bericht genannten Personen, zu den Einheiten, in denen sie Dienst taten und ihre Aktivitäten finden sich in den Beständen des Hauptstaatsarchivs Hannover. Verfaßt wurde der Bericht von Friedrich Wilhelm Otto (1796–1873)2 in den Jahren 1840 und 1842. Otto, in Oderfeld am Harz3, nach anderer Quelle in Aumühle in der zu jener Zeit hannoverschen Provinz Lauenburg geboren4, entstammte einer Familie, die seit dem 17. Jahrhundert im Kurfürstentum Hannover als Forstbeamte Dienst taten5, nahm ab 1813 an den Feldzügen gegen Napoleon teil, hielt sich 1818 wieder im – nun dänischen – Herzogtum Lauenburg auf6, um dann in Holstein in großherzoglich-oldenburgische Dienste zu treten: Seit 1819 Förster in Casseedorf, wurde er 1839 Oberförster in Lensahn – wo er auch seinen Bericht abfaßte –, 1869 Forstrat, 1871 mit dem Ritterkreuz des oldenburgischen Haus- und Verdienstordens ausgezeichnet und starb am 23. Dezember 18737. „Seinem Freunde Wilhelm Niederstadt, königl. Hannöverschen reitenden Förster in Pöhlde, widmet und sendet diese Erzählung eines gemeinschaftlich durchlebten Feldzuges, der Verfasser“8; er hat ihn aber vermutlich außerdem in Abschriften seinen Freunden und „Campagnebrüdern“ Ludwig Georg Heinrich Neuse9, seinem Bruder10, vor allem seinem Schwager Grebe zukommen lassen11, dessen Exemplar uns vorliegt. F. W. Otto, sein Bruder Siegmund, Niederstadt, Neuse und Grebe hatten gemeinsam als Mitglieder des Königlich Hannöverischen Feldjäger-Corps am Feldzug 1815 teilgenommen, wahrscheinlich in dessen 2. Compagnie12.

Das Feldjäger-Corps

a) Entstehung

Die Geschichte der Einheit, in der der genannte Freundeskreises Dienst tat und die im Mitttelpunkt von Ottos Bericht steht, beginnt mit der Neuformierung von Hannoverschen Streitkräften nach der Besetzung Norddeutschlands durch russische Truppen unter General von Tettenborn im März 181313. Dessen Aufrufe an die früher hannoversche Bevölkerung hatten nur spärlichen Erfolg. Zu den nur knapp 1500 Freiwilligen, die schon im April desselben Jahres als hanoverian levies unter britischen Befehl gestellt wurden, zählte auch eine Truppe, die durch Initiative des späteren Oberforstmeisters und hannoverschen Prinzenerziehers Johann Christian von Düring zusammenkam14. Dieser hatte, unterstützt von Tettenborn und von der sich neu bildenden hannoverschen Regierung, namentlich dem späteren Minister und Oberstleunant Friedrich von der Decken seine Werbetätigkeit in den Forsthäusern des Amtsbezirks seines Vaters begonnen, der Oberforstmeister im früher hannoverschen, 1813 noch offiziell französischen Herzogtum Lauenburg war. Die zunächst 50 „Lauenburgischen Freiwilligen Jäger“ wurden im April dem Truppenverband angegliedert, mit dessen Bildung der aus dem britischen Exil zurückgekehrte Geheime Kriegsrat Oberst Graf Kielmansegge beauftragt war. Nach seinem Chef erhielt der Verband die Bezeichnung „Kielmannseggesches Feldjäger-Corps“; ehemalige hannoversche Beamte und Offiziere, so der Kammerjunker und Major von Spörken, der Oberforstmeister und Obrist-Leutnant von Beaulieu – er wurde Kommandeur der neuen Einheit – stießen hinzu15. Die Einheit wurde in das Hannoversche Korps Wallmoden der Nordarmee der antinapoleonischen Allianz16 eingegliedert, war 1813/14 in die Kämpfe um Hamburg verwickelt, wurde dann am 26. Februar 1814 ins von den Alliierten besetzte Brabant abgezogen und Ende September 1814 in Hameln komplett aufgelöst17. Von Spörken hatte sich bereits vor dem Marsch nach Belgien im Februar 1814 von der Einheit getrennt, Beaulieu sogar schon im Oktober 181318. Unmittelbar nach seinem Abschied von den Kielmanseggeschen Jägern hatte Beaulieu mit dem Aufbau eines eigenen Jäger-Bataillons im Harz begonnen, das im Januar 1814 in das Infanterieregiment Grubenhagen eingegliedert wurde. Es war diese Einheit, in der F. W. Otto und sein Freundeskreis ihren Militärdienst begannen19, aus der dann 1815 das Feldjäger-Corps hervorgehen sollte20. Kein geringerer als Adolph Friedrich, Herzog von Cambridge, hatte die Eingliederung veranlaßt: der jüngste Sohn König Georgs III., Prinzregent, britischer Feldmarschall, Oberkommandierender der King’s German Legion, und später Gouverneur, dann Vizekönig von Hannover21 erklärte kategorisch, daß er keine zweite Jägereinheit wünsche und daß die Einheit Beaulieus sich der neuen Hannoverschen Armee als normales Feldbataillon einzugliedern habe; da allerdings schon Jäger angeworben worden waren, die Anspruch auf Anstellung im Forstdienst hatten, sollte dieses Bataillon nach dem Willen des Herzogs aus 2 Kompanien Jägern und Scharfschützen bestehen.22 Insbesondere galt es die Einstellung Freiwilliger zu vermeiden, da sie das Prinzip der allgemeinen Dienstpflicht durchbrochen hätten, die die Einführung einer Landwehr im Königreich Hannover mit sich brachte; bereits eingestellte Freiwillige sollten allenfalls als Ausnahme, ohne Anspruch auf Sold, Uniform, Ausrüstung und Waffen, die von ihnen selbst finanziert werden mußten, geduldet werden23. Garnisonsort des 1. Bataillons des Infanterie-Regiments Grubenhagen, des Harzer Schützen-Corps, dessen Reglement der Herzog von Cambridge ebenso persönlich bestimmte, wie Bekleidung, Ausrüstung und die Ausstattung der Regimentsmusik24, war Einbeck. Von dort aus marschierte man am 16. März 1814 zum Kampfeinsatz in den Hamburger Raum ab, der sich bis Mitte Juli hinzog25. Bereits einen Monat nach der Rückkehr (21. Juli 1814) wurde die Einheit ins heutige Belgien verlegt (Ankunft in Antwerpen am 17. September 1814)26. Die offensichtlich länger geplante Bildung des Königlichen Feldjäger-Corps begann im Februar 1815 und wurde dann durch den Neubeginn der militärischen Aktionen nach der Rückkehr Napoleons aus Elba am 01. März 1815 beschleunigt. Sie erfolgte teils durch Umgruppierung – aus der Jägerkompanie des Harzer Schützen Bataillons (des 1. Bataillons des Infanterie-Regiments Grubenhagen), die bereits in Antwerpen stand, wurde die 1. Kompanie des neuen Feldjäger-Corps27 – teils durch ergänzende Neueinstellungen, die sowohl wegen der Bildung der 2. Kompanie des Feldjäger-Corps als auch durch eine Verstärkung der Sollstärke der Kompanien notwendig wurden: u.a. hatten die Unterforstämter Forstbediente aus ihren jeweiligen Amtsbezirken zu stellen28. Wieder verfügte der Herzog von Cambridge persönlich, daß nur „gelernte Jäger“ ins Corps aufgenommen werden dürften29. Ansprechpartner für die Forstämter in dieser Sache war zunächst Beaulieu. Dieser unterzeichnete auch den ersten erhaltenen Corps-Befehl am 25. März 1815 in Hildesheim, in dem er Düring vorläufig das Oberkommando übertrug30, das dann aber am 04. April 1815 Major von Spörken erhielt31. Düring wurde Chef der 2. Kompanie, die am 11. April 1815 nach Brabant abmarschierte und am 27. April in Brüssel eintraf32. Die 1. Kompanie, bzw. vermutlich deren zusätzlich eingestellte Mannschaften, folgten im Mai33. Es muß festgehalten werden, daß das 1815 begründete Königliche Feldjäger-Corps organisatorisch unabhängig vom 1814 aufgelösten Kielmannseggeschen Feldjägercorps entstand und nicht damit verwechselt werden darf,34 auch wenn es erhebliche Überschneidungen im Personal gab35. Auch die Bezeichnung „Harzer Schützen“ ist mehrdeutig: sie wurde sowohl für die Scharfschützenkompanie im 1. Bataillon des Regiments Grubenhagen gebraucht36, aus der dann das Feldjäger-Corps hervorging, als auch für eine im April 1815 davon unabhängig neu formierte Einheit, die bei Waterloo nicht zum Einsatz kam und erst im Feldlager vor Paris eintraf. Auch zwischen dieser Einheit und den Feldjägern gab es personelle Überschneidungen37. Um die Verwirrung zu komplettieren soll nicht unerwähnt bleiben, daß Graf Kielmansegge, dessen Namen die oben erwähnte bereits 1814 aufgelöste Jägereinheit getragen hatte, im Feldzug von 1815 als Chef der ebenfalls nach ihm benannten 1. Hannoverschen Brigade fungierte: Zu dieser Formation der Anglo-Alliierten Armee zählte wiederum das Feldjäger-Corps, von dem hier die Rede ist.

b) Zusammensetzung und taktische Verwendung Begriff, Umfang

Unter „Feldjägern“ sind in der Terminologie des ausgehenden 18. und des beginnenden 19. Jahrhunderts keine Feldgendarmen oder Militärpolizisten gemeint – diese Funktion bekleidete der Profoß mit der Profoßwache, zu der Soldaten aller Einheiten, dementsprechend auch Feldjäger abkommandiert werden konnten38. Sie sind auch weder mit den „Jägern“ der preußischen Armee der Napoleonischen Kriege zu verwechseln, die als Freiwilligeneinheiten (Jägerdetachements) regulären (angeworbenen) Linientruppen zugeordnet waren, noch mit den Freikorps jener Zeit, deren Angehörige sich mitunter auch so nannten („Lützowsche Jäger“)39; wie wir gesehen haben, bestand das Hannoversche Feldjäger-Corps überdies prinzipiell nicht aus Freiwilligen, sondern war, ganz im traditionellen Sinne dieses Begriffes, wie er seit ca. 1740 üblich geworden war, eine Einheit, deren Angehörige als Jäger, Jagdaufseher, Wildhüter, Forstpersonal berufsmäßig mit Schußwaffengebrauch und Bewegung im Gelände vertraut waren40. Dem entsprachen Ausrüstung, Bewaffnung und Verwendung im Gefecht. Der Uniformrock war – wie bei allen leichten britischen Einheiten – grün, im Gegensatz zum bei der in der Linieninfanterie der Hannoverschen Armee ebenfalls nach britischem Vorbild vorherrschenden Rot. Das unbedingt notwendige Signalinstrument war der sog. Halbmond, ein archaisches halbkreisförmiges Jagdhorn ohne Windung: aufgrund des Einsatzes in oft weiträumig aufgelöster Ordnung waren Befehle nicht mehr durch Zuruf, sondern nur noch durch ein ausgeklügeltes System von Hornsignalen zu verstehen41. Bewaffnet waren die Feldjäger als leichte Einheiten mit Büchsen, d.h. handlichen kurzen Gewehren mit gezogenem Lauf, die im Gegensatz zum langen Infanteriegewehr mit glattem Lauf, größerem Kaliber und fest aufgepflanztem Bajonett über eine größere Reichweite verfügten und wesentlich treffsicherer, aber auch schwieriger zu laden waren. Während die Kampftaktik der herkömmlichen Infanterie darin bestand, daß eine zwei- bis dreigliederige eng stehende Linie nach mehr oder minder gezieltem Gewehrfeuer im Doublierschritt (92 Schritt in der Minute) unter Trommelwirbel, Trompetenalarm und Hurra-Geschrei gefälltem Bajonett zum Sturmangriff überging, der dann entweder in einer Salve des Feindes oder in dessen Weichen, sehr selten im Handgemenge endete42, wurden leichte Einheiten wie die Feldjäger im Gefecht weniger in geschlossener Formation eingesetzt, sondern als Schützenschwärme oder Schützenreihe, als Plänkler (Tirailleurs; französisch auch: Voltigeurs) und Vorposten, wenn nicht gänzlich auf sich gestellt als Scharfschützen, meist in Zweiergruppen. Die Tirailleurtaktik bestand vor allem darin, feindliche Linientruppen, die mitunter lange auf ihren Einsatz warten mußten, schon vor dem eigentlichen Gefecht durch gezieltes Einzelfeuer – insbesondere auf Offiziere – psychologisch zu zermürben; der Einsatz gegen feindliche Tirailleure kam hinzu43. Statt des Bajonetts führten die Jäger einen Hirschfänger als Seitenwaffe, der aber nur im Nahkampf aufgepflanzt wurde. Insbesondere während des siebenjährigen Krieges in Nordamerika, dann im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg wurden solche Einheiten auf beiden Seiten viel verwendet44. Schließlich ist noch die Bezeichnung „Corps“ mißverständlich: bezeichnet dieser Begriff auch nach dem Verständnis des frühen 19. Jahrunderts doch einen Truppenverband, der aus allen drei Hauptwaffengattungen bestand (Infanterie, Kavallerie, Artillerie) und 2–4 Divisionen (20.000–40.000 Mann) umfaßte45. Das hier beschriebene, im April 1815 gebildete Königlich Hannöverische Feldjäger-Corps unter dem Kommando von Ostlt. von Spörken hatte mit zwei Kompanien (unter den Capitains von Reden und von Düring) lediglich die Stärke eines Halbbataillons, das im Juni 1815 mit einer effektiven Stärke von 321 Mann Offizieren, Unteroffozieren und Mannschaften in den Niederlanden ins Feld ging46. Die Bezeichnung deutet aber auf die Sonderstellung dieser Einheit hin, die auch noch in Formation und Rangliste der Hannoverschen Armee nach 1816 zum Ausdruck kam: Das Feldjägercorps wurde gesondert nach der Kavallerie und noch vor der Infanterie aufgeführt47. Nach der Auflösung 1821 wurde das Stammpersonal von 50 Mann in die Forstschule Clausthal integriert48. Sie leisteten im Feldjägercorps nicht nur ihren Wehrdienst ab, sondern traten damit zugleich in den zivilen Forstdienst ein, dessen unterster Rang den Titel Feldjäger trug49.

Der Feldzug 1815

Die in den Niederlanden stationierten anglo-alliierten Truppen unter Lord Wellington50 umfaßten britische (ca. 42.000 Mann), niederländisch-belgische (ca. 29.000 Mann), norddeutsche (ca. 25.000 Hannoveraner und ca. 6.800 Braunschweiger) sowie nassauische Verbände (ca. 2.900 Mann). In der entscheidenden Schlacht bei Waterloo waren allerdings von den Briten und Niederländern nur jeweils ungefähr zwei Drittel, von den hannoverschen Truppen ca. die Hälfte, von den Braunschweigern ca. 90% zum Einsatz: die Gesamtstärke der Anglo-Alliierten betrug ca. 68.000 Mann, zu denen ca. 52.000 Preußen kamen. Ihnen standen ca. 70.000 Franzosen gegenüber51. Die Hannoveraner, obwohl seit 1814 unter eigenem Oberbefehl, zählten in den Niederlanden 1815 wegen der Personalunion des Königreichs Hannover mit Großbritannien zur Englisch-Hannoverschen Armee. Direkt zur englischen Armee zählte die zu großem Teil ebenfalls aus Hannoveranern bestehende King’s German Legion52, die ihrerseits einen Teil des Offizierskorps der seit 1814 selbständigen Hannoverschen Armee stellte53; diese bestand zum größten Teil aus Landwehrbataillons ohne hinreichende Ausbildung geschweige denn Kampferfahrung, sowie aus Linientruppen, die sich zumeist aus angeworbenen ehemaligen Angehörigen der Armee des Königreichs Westphalen unter Jérôme Bonaparte sowie aus ehemaligen Soldaten anderer Rheinbundstaaten zusammensetzten54. Auch die niederländischen und die nassauischen Verbände –  die sich in herzoglich-nassauische und oranien-nassauische Einheiten (aus dem Raum Dillenburg und Hadamar) teilten, die letztgenannten wiederum unter niederländischem Oberbefehl – hatten noch vor nicht allzu langer Zeit auf der französischen Seite gestanden55. Um Disparitäten in Ausbildungsstand, Disziplin und Loyalität zu begegnen, mischte Wellington die Untergruppierungen seiner Armee recht bunt: So gehörte die 1. Hannoversche Brigade unter Graf Kielmansegge, zu der das Feldjäger-Corps zählte, gemeinsam mit Einheiten der KGL und weiteren britischen Einheiten zur 3. Division unter Karl von Alten; wiederum gemeinsam mit weiteren britischen und niederländisch-belgischen Einheiten bildeten diese das 1. Korps der anglo-allierten Armee, das unter dem Kommando des niederländischen Thronfolgers stand56. Da nicht absehbar war, welchen Weg die französische Armee einschlagen würde, verteilte Wellington seine Streitkräfte im Großraum von Brüssel. Die 1. Hannoversche Brigade unter Kielmansegge war in Soignies (Prov. Hennegau) und Umgebung stationiert57, an der Straße von Brüssel zur französischen Grenze bei Mons; seit dem 13. Juni stand das Feldjägercorps in Casteau58, einem kleinen, heute zu Soignies eingemeindeten Ort in Richtung Mons, als die französische Streitmacht am 15. Juni bei ihren Vormarsch die Grenze bei Charleroi überschritt. Ab jetzt überstürzten sich die Ereignisse: Zur Ausführung der Bataillonsbefehle, die noch am 15. Juni für den 16. Juni (Wacheinteilung, Exerzieren) ergingen59 kam es dementsprechend nicht mehr: Um 15:00 traf beim Stab der 1. Hannoverschen Brigade die Ordre zum Sammeln in Soignies ein60. Am selben Tag erging Wellingtons Befehl an Altens 3. Division, sich in Braine-le-comte zu sammeln und in Bereitschaft zu halten; um 22:00 befahl er den Weitermarsch der Division nach Nivelles61. Am 16. Juni um 2:00 setzte sich die Brigade nach dort in Marsch, um nach kurzem Halt, aber ohne Verpflegung direkt weiter nach Quatrebras zu marschieren, einem Weiler, dessen Name sich auf die dort liegende Kreuzung der Straßen von Tournai nach Namur und von Charleroi nach Brüssel bezieht62. Dort traf sie nach fünfzehnstündigem Marsch (ca. 40 km) um 17:00 auf dem Schlachtfeld ein und wurde sofort in die Kampfhandlungen einbezogen. Das Eintreffen der 1. Hannoverschen Brigade zu diesem Zeitpunkt war insofern von entscheidender Bedeutung, als es das Kräftegleichgewicht zu Gunsten der alliierten Einheiten verschob und die französischen Truppen unter Marschall Ney zum Stehen brachte. Das Feldjäger-Corps wurde in diesem Zusammenhang in Tirailleurgefechte verwickelt und beteiligte sich an einem erfolgreichen Sturmangriff, den Otto in seinem Bericht erwähnt63. Der 17. Juni stand ganz im Zeichen des Rückzuges der Allierten in Richtung Brüssel. Die Division Alten trat ihn ab 11:00 im Gewittersturm an; noch früh morgens an weiteren Tirailleurgefechten beteiligt, bildete ihre Vorpostenkette, darunter die Feldjäger, nun die Nachhut, bis man ab 20:00 immer noch bei strömendem Regen in der Nähe von Mont St. Jean biwakierte64. In der Schlacht von Waterloo am 18. Juni 181565 wurde die 1. Kompanie des Feldjäger-Corps unter Capitain von Reden gemeinsam mit einem weiteren Kommando der 1. Hannoverschen Brigade (Teile der Bat. Lüneburg und Grubenhagen) und nassauischen Voltigeurs als Scharfschützen im Wald vor dem Gut Hougoumont postiert, einer vorgeschobenen Stellung vor dem rechten Flügel der alliierten Armee, wo sich aus einer von der französischen Seite als Scheinangriff geplanten Operation unter der persönlichen Leitung von Jérôme Bonaparte von ca. 11:30 an ein den ganzen Tag dauernder wechselvoller und verlustreicher Kampf entwickelte.66 Der Hauptteil der 1. Hannoverschen Brigade und mit ihm die 2. Feldjäger-Kompanie, stand nahe zum Zentrum der alliierten Linien, unweit von La Haye Sainte, auf einem Hochplateau westlich der Straße nach Genappe. In Ausführung des Divisionsbefehls für die leichten Einheiten der 3. Division67 waren die Feldjäger davor im abfallenden Gelände en débandade, d.h. als eine Art Vorposten in aufgelöster Schützenreihe postiert, lieferten sich mit fanzösischen Plänklern Tirailleurgefechte und zogen sich vor dem ersten schweren Angriff französischer Kürassiere der Division Milhaud in den Schutz ihrer Brigade zurück. Die Bataillone Bremen, Verden, Grubenhagen und Herzog von York (Osnabrück) hatten Karrees gebildet und konnten, unterstützt durch die eigene Kavallerie, die wellenartig vorgetragenen feindlichen Kavallerieangriffe mit Gewehrfeuer und dem Bajonett abwehren. Otto hat diese besonders dramatische Phase der Schlacht in seinem Bericht beschrieben68.

Nach der Schlacht: Der Marsch nach Paris

Der persönlicher gehaltene Teil des Berichts beginnt mit dem Abmarsch des Feldjäger-Corps am Morgen nach der Schlacht, am 19. Juni 181569. Auch wenn sich anhand des vorliegenden Manuskripts nur wenig über die Stimmung in der Truppe sagen läßt – ein Umstand, der als typisch für vergleichbare Texte gelten kann70 – läßt die Episode von Grebes mißlungenem Schuß auf einen qualvoll Sterbenden das Grauen erahnen, das die nicht zu übersehenden Folgen des Geschehens am Vortage zeitigten. Die Einheit hatte nach 3 Tagen Marsch- und Gefechtseinsatz, übermüdet, durchnäßt, nahezu ohne Verpflegung die Nacht auf dem Schlachtfeld verbracht; F. W. Ottos Understatement zum Trotz dürfte der Umstand, sich inmitten von ca. 40.000 Toten, Verstümmelten, schreienden Verwundeten, 10.000 Pferdekadavern sowie wild gewordenen Pferden und nicht zuletzt Plünderern zu befinden nicht ohne Eindruck auf die Männer geblieben sein. Das hinderte sie jedoch keineswegs daran, selbst zu plündern71. Neben solchen allgemein üblichen Übergriffen wurde nach britischem Prisenrecht auch ganz offiziell Beute gemacht, deren Erlös nach Dienstgraden gestaffelt unter alle Angehörigen der anglo-alliierten Armee verteilt wurde72. Gefallene erwähnt Otto nur indirekt, Verwundete nur beiläufig anläßlich der Rückkehr in die Garnisonsstadt Einbeck73. Die Ab- und Zugangsliste des Hannoverschen Feld-Jägercorps per Juny 1815 verzeichnet für die 1. Kompanie 10 Jäger, für die 2. Kompanie 2 als „in der Affaire geblieben“, ein Mann der 2. Kompanie war an „der erhaltenen Bleßur in der Affaire am 18. Juny gestorben“74; der Bericht der Brigade Kielmansegge erwähnt 15 tote Jäger – 15 Namen kann man auch an der Waterloo-Säule in Hannover nachlesen – sowie insgesamt 35 Verletzte, darunter der Chef der 1. Kompanie Capitain von Reden sowie 2 weitere Offiziere75. Auch nach der Schlacht war der Krieg nicht beendet. Das Feldjäger-Corps bildete mit seiner Division das Avant-Corps der alliierten Armee76 und beteiligte sich kurzfristig an der Belagerung der Festung Maubeuge77; nahezu alle von Otto genannten Orte, durch die seine Einheit marschierte – Cambrai, Péronne, St. Denis, der Montmartre – waren erst kurz zuvor eroberte Festungen78. Am 02./03. Juli hörte man den Lärm der Gefechte bei Versailles, die zum Waffenstillstand führten (Convention von St. Cloud)79; zur bis bis dahin immer noch bestehenden Gefahr in Gefechte verwickelt zu werden, gesellten sich die Strapazen von Tag-, Nacht und Eilmärschen, die durchaus auch Opfer forderten80. Das Vorrücken auf Paris wurde nicht nur durch Hitze, unregelmäßige Verpflegung81 und durch den Umstand erschwert, daß das Feldjäger-Corps schon auf dem Marsch nach Waterloo nicht nur die von Otto erwähnten Feldkessel, sondern seine gesamte Bagage verloren hatte82: Reibereien, wenn nicht bewaffnete Handgreiflichkeiten zwischen verschiedenen Truppenteilen der Verbündeten konnten hinzukommen83.

Das Leben im Feldlager

Während Blücher die von der französischen Seite als besonders demütigend aufgefaßte Besetzung von Paris durch die Preußen durchsetzte, ließ Wellington seine Armee im Bois de Boulogne campiren84, wo das Feldjäger-Corps in Erdhütten hausen mußte, bis Ende Oktober endlich feste Quartiere im Dorf Fleuris bei Meudon bezogen werden konnten85. Wieder schildert Otto auch anderswo belegte Ereignisse, so die Truppenparaden für den Zaren, den König von Preußen und den Österreichischen Kaiser, die sich anläßlich der Friedensverhandlungen in Paris aufhielten86, sowie den von ihm miterlebten Abtransport von „Beutekunst“87. Das alltägliche Leben im Feldlager im Bois de Boulogne und in den Cantonierungsquartieren in Fleuris – der Aufbau und die Einrichtung der Unterkünfte, die praktische Organisation und Zubereitung der Verpflegung, der Hygiene und der medizinischen Versorgung, des dienstlichen Tagesablaufs und nicht zuletzt der Besoldung und der Freizeitgestaltung – bildet den lebendigsten Teil von Ottos Bericht88. Gerade hier konnten sich Probleme ergeben. Leichte Einheiten, die immer noch als „irreguläre“ Truppen galten, die noch dazu, wie die Feldjäger, keine Berufssoldaten waren und sowohl in ihrer taktischen Verwendung als auch in ihrer zivilen Existenz an selbständiges Handeln und den Gebrauch von bewaffneter Gewalt gewöhnt waren (z.B. gegen Wilddiebe), neigten anscheinend besonders zu Disziplinlosigkeit89. So kritisierte der Kommandeur des Feldjäger-Corps, Obristleutnant von Spörken, Ende November anläßlich von „wieder vorgefallenen Widrigkeiten“ – ein Sergeant hatte nach dem Zapfenstreich um 9 Uhr abends in Meudon eine Schlägerei angefangen – „wie wenig das Corps noch immer gegebenen Befehlen zu folgen gewohnt ist und wie weit es noch von derjenigen Disciplin entfernt ist, welche die Erhaltung der Ehre des Soldaten erfordert.“90 Hatten doch offensichtlich auch strenge Strafandrohungen für Abwesenheit von Oberjägern, Hornisten und Jägern nachdem „des Abends der Tattoo geblasen ist“, die schon am 30. Juni und 05. Juli ergangen waren, nicht gefruchtet91. Können solche Verstöße, wie auch Pöbeleien gegenüber Höherrangigen noch als verhältnismäßig harmlos eingestuft werden92, so war die eigenmächtige Versorgung mit Lebensmitteln angesichts der zwar ausreichenden, aber eintönigen Verpflegung93 zwar verständlich, aber schlicht ein Diebstahl, der zudem die Bündnisverpflichtungen der alliierten Truppen in Frage stellte94. Von den Feldjägern und z.T. auch von Offizieren anderer Einheiten als eine Art Kavaliersdelikt betrachtet, von den Militärbehörden aber als ernsthaftes Vergehen geahndet wurde der Wilddiebstahl95, der nicht nur einen Verstoß gegen das Waffenstillstandsabkommen darstellte96, sondern auch gefährlich für die Beteiligten selbst sein konnte97. Vor dem Kriegsgericht verantworten mußten sich gerade erfahrene, länger dienende Soldaten. Der Verurteilung wegen Kameradendiebstahls entzog sich nach der Schlacht der Jäger Carl Heyse aus der 1. Kompanie gemeinsam mit seinem Bruder Franz durch Desertion98; beide hatten schon im Regiment Grubenhagen den Feldzug in Norddeutschland mitgemacht99. Noch wenige Tage vor dem endgültigen Abmarsch aus Frankreich mußte der in Ottos Bericht als Spaßvogel charakterisierte Jäger Armbrust, der in der Grande Armée den Rußlandfeldzug überlebt hatte100, aus nicht genannten Gründen „vor dem Kriegs-Richter in Sèvres im gewöhnlichen Local“ erscheinen101. Der Abmarsch in die Heimatgarnison wurde am 12. Dezember 1815 für den folgenden Tag befohlen, zu dem sich die Brigade in Paris auf dem Marsfeld sammelte, um mit „klingendem Spiel“ durch die Stadt zu marschieren102. Für die Feldjäger war nach der Rückkehr der Feldeinsatz vorbei, wenn auch der aktive Dienst in der Garnison mitunter verlängert wurde103.

Zur Einschätzung von F.W. Ottos Bericht

Ottos Bericht ist eines der eher seltenen Dokumente persönlicher Erfahrung des Feldzugs von 1815, das nicht von einem Offizier verfaßt wurde104. Selbstverständlich ist bei der Bewertung die zeitliche Distanz zum geschilderten Geschehen zu berücksichtigen: Der erste Teil ist ganz „aus dem Gedächtniß“ geschrieben, der andere beruht auf im Jahr nach dem geschilderten Geschehen „geordneten“ Tagebuchaufzeichnungen, wie der Autor selbst vermerkt: 25 bzw. 27 Jahre nach der Schlacht verfaßt, ist von einer starken Redaktion auszugehen. Das mindert freilich die Authentizität der geschilderten Ereignisse genauso wenig wie der Umstand, daß Otto Gefahren und Entbehrungen des Krieges entweder durch pathetische Überhöhung entkonkretisiert (wie im zweiten, chronologisch ersten Teil) oder, wenn er sie nicht vollständig ausklammert, stark untertreibt105. Die deutliche inhaltliche, formale und stilistische Zweiteilung läßt sogar Zweifel an der alleinigen Autorschaft F.W. Ottos zu, von der hier dennoch ausgegangen werden soll106. Der Bericht kann insgesamt als eine Quelle zur Diskrepanz zwischen öffentlichem, quasi-offiziellem Erinnern und persönlicher Erinnerung im Kreis von Kriegskameraden, Freunden und Familie angesehen werden. So gesehen ist der chronologisch erste Teil des Berichts, als Festrede zum fünfundzwanzigjährigen Jubiläum der Schlacht von Waterloo, in Stil und Wortwahl ein Dokument der Festkultur des 19. Jahrhunderts, in der persönliche Kriegs- und Schlachterfahrung umgedeutet und so mit nationalistischer Tendenz instrumentalisiert wird107. Dabei ist diese „vaterländische“ Tendenz weniger gesamtdeutsch als kleinstaatlich, monarchisch und legitimistisch; die deutsche Einheit erscheint mit dem Bund der deutschen Fürsten identisch. Pflicht des „wahren Patrioten“ ist die Unterdrückung von „öffentlicher Unruhe“: Angesichts des jahrelangen, Anfang der vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts immer noch schwelenden Verfassungskonflikts nach dem Staatsstreich König Ernst Augusts von 1837108 kann das als eine durchaus anti-liberale, konservative Stellungnahme gelten. Dennoch fehlen in diesem Teil ebenso wenig gänzlich authentische und nachprüfbare Details zum Schlachtgeschehen, wie im chronologisch zweiten, wesentlich nüchterner und vor allem ohne jede nationale Begeisterung gestalteten Teil die Ideologie vollkommen ausgeschaltet wäre. So besticht Ottos Darstellung des Alltagslebens im Feldlager zwar durch ihre durchweg lebendige Authentizität; dennoch bleibt er, auch wenn pathetisch überhöhte Formulierungen in diesem Teil fehlen, seiner Stellung gemäß ganz loyaler Untertan und Staatsdiener eines mittelgroßen Territoriums der Restaurationszeit. Dementsprechend bleiben die Schilderungen von Unterschieden in Mentalität, Wertmaßstäben, Kastendenken und selbst im Sprachgebrauch zwischen „alten“ und „jungen“ Truppen – sie gehören zu den spannendsten Abschnitten von Ottos Bericht – in der Bewertung nicht frei von zeit- und statusbedingten Fehleinschätzungen. Wenn Otto z.B. das Verhalten altgedienter Soldaten kritisiert, deren „Karriere“ meist im Dienst für unterschiedliche, häufig gegnerische Armeen bestand und sich durch zahlreiche Desertionen – häufig aus purer Not -auszeichnete, verkennt er, daß solche Menschen meist keine andere berufliche und soziale Perspektive als das Soldatsein in gleich welchem Dienst kannten109. Ähnliches gilt für seine abqualifizierenden Bemerkungen zum Fahnenkult in der KGL: In einer Truppe von Männern äußerst heterogener ethnischer Herkunft, die über einen längeren Zeitraum in fremden Ländern zusammenlebten, stellte die militärische Einheit eine Art Heimat dar. Fahnen waren hier nicht bloß äußere Ehrenzeichen, sondern emotionsbeladene Symbole der Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe, die bei Einsätzen mitgetragen, geraubt, beschädigt, zurückerobert, repariert und geschmückt wurden und für deren Erhaltung man sein Leben einsetzte110. Ebensowenig wie die Fahnen war Militärmusik nicht nur schmückendes quasi-folkloristisches Beiwerk, das repräsentativen oder erbaulichen Zwecken diente, sondern hatte neben traditions- und identitätsstiftender Bedeutung auch bei Waterloo teilweise noch taktische Funktion111. Drill und Exerzieren mochte für den Betroffenen, insbesondere in der durch den Vormärz geprägten Rückschau geisttötend erscheinen112, in der Gefechtssituation bei Waterloo – z.B. bei der Formierung von Karrees – war es lebensnotwendige und –rettende Vorraussetzung zur raschen Durchführung taktischer Manöver113. Die persönlichen Wertungen Ottos sind zum einen zugleich zeitbedingt und nostalgisch-verklärend: Mehr als 25 Jahre nach der Schlacht von Waterloo hatten sich Zusammensetzung, Rolle und Erscheinungsbild des Militärs grundlegend geändert. Sowohl die „alten“, angeworbenen Truppen von Söldnern als auch die Landwehr hatten im Königreich Hannover einer Armee von Dienstpflichtigen Platz gemacht, die von Berufsoffizieren geführt wurde114. Zu den militärischen Aufgaben im Rahmen des Deutschen Bundes waren Verwendungen ordnungspolitischer Natur im Inneren gekommen115. Zum andern spiegeln Ottos Einschätzungen seine Position und seine persönlichen Erfahrungen wider. Er und seine Kriegskameraden verstanden sich durchaus als freiwillige Kriegsteilnehmer: „Freiwilligkeit „ war allerdings in der Umbruchsituation nach 1813 in den ehemals hannoverschen Gebieten eine Angelegenheit der höheren Stände116. Otto und seine Freunde fühlten sich den „jungen Truppen“ zugehörig oder zumindest verbunden. Aber trotz ihres Alters, das sie als neunzehn- bis einundzwanzigjährige natürlich von altgedienten Berufssoldaten aus den Linientruppen und der KGL abhob, gehörten sie aufgrund ihrer Berufsausbildung zu einem spezialisierten Truppenteil, der dazu bereits im Feld eingesetzt worden war. Das unterschied sie wiederum beträchtlich von Angehörigen der Landwehr, die im allgemeinen aus dienstpflichtigen, schlecht oder garnicht ausgebildeten, militärisch vollkommen unerfahrenen, kaum einsatzfähigen und vor allem äußerst unwilligen jungen Leuten bestand, die regelrecht zum Dienst gezwungen werden mußten, wenn sie sich dem nicht durch Auswanderung entzogen117. Die Feldjäger waren hingegen hochmotiviert, war doch hier der Militärdienst Zugangsvoraussetzung für eine Karriere im zivilen Forstdienst, was nicht nur in Hannover zu einem besonderen Korpsgeist, wenn nicht zu einem Elitebewußtsein beitrug118. Eine besondere Beziehung zur Landesherrschaft ergab sich bereits aus der Forstausbildung selbst, war doch das Berufsziel meist eine Beschäftigung in den direkt dem Landesherrn gehörigen Forstdomänen. Die für sie zuständige Behörde war die kurfürstliche bzw. königliche Kammer, die für die Domänen die Funktion von Innen-, Finanz- und Justizministerium hatte119 und deren Bedienstete damit quasi-hoheitliche Aufgaben erfüllten. Eine gewisse Loyalität zum „angestammten“ vorrevolutionären Herrscherhaus und Dienstherrn ergab sich damit von selbst120, zumal Otto einer regelrechten Dynastie von Forstbeamten im Kurfürstentum Hannover entstammte. Grebe suchte und fand den gesellschaftlichen Aufstieg durch Eintritt ins Feldjäger-Corps, wobei er seinen Kontakt zum Chef der Forstverwaltung im Harz, dem Clausthaler Berghauptmann Franz von Meding nutzte, einem ausgeprägten Exponenten des kurhannoverschen ancien régime121. Da Otto und seine Freunde ihre Ausbildung in der königlich-westphälischen Forstverwaltung absolviert hatten, alle ehemaligen Funktionsträger des Königreichs Westphalen aber im Fall der Weiterbeschäftigung von den Behörden des wiedereingesetzten alten Systems politisch überprüft wurden122, gab es zu bedingungsloser Loyalität gegenüber diesem System keine Alternative, wollte man eine Stellung erreichen oder absichern. Angesichts der Umbruchsituation waren für das Verhalten unserer Protagonisten „[…]konkrete Interessen und Handlungsspielräume entscheidend, nicht politische Präferenzen.“123 Die „Freiwilligkeit“ ihres Einsatzes war durchaus zielgerichtet und erfolgreich. Dass Ottos beachtliche Karriere, die ja außerhalb des Königreichs Hannover im Großherzogtum Oldenburg stattfand, mit seinem Militärdienst zusammenhängt, läßt sich vermuten; bei Friedrich Ferdinand Grebe ist die Quellenlage eindeutig. Auch er ging zunächst nicht auf Dauer in den königlich-hannoverschen Forstdienst124: Nach Beendigung seines Dienstes bei der 2. Kompanie des Hannoverschen Feldjäger-Corps im Jahr 1819/20 – Grebe hat offensichtlich die den Teilnehmern der Schlacht von Waterloo eingeräumte Möglichkeit wahrgenommen, seine Militärdienstzeit zu verlängern125 – vermittelte ihm Franz von Medings Sohn Carl – er war bei derselben Einheit wie Otto und Grebe Premierleutnant gewesen – eine Anstellung als Guts-Förster auf dem Rittergut Feuerschützenbostel (bei Celle) seines Vaters126. 1823 heiratete Grebe Ottos Schwester127. Zusätzlich zu seiner Forststelle pachtete er dann 1824 das gesamte Gut Feuerschützenbostel von den Medings128. Damit hatte er es vom Sohn eines Schusters zum gutsituierten Familienvater und Pächter eines Rittergutes mit 105 Morgen Ackerland und ausgedehnten Weideflächen gebracht. Waterloo – bis heute in übertragener Bedeutung Sinnbild des absoluten Scheiterns, der nicht zu revidierenden Niederlage129 – zog für Grebes persönlichen Lebensweg einen beträchtlichen Karriereschub nach sich.


Anmerkungen

1 Der Nachlass ist im Besitz von Herrn Lothar Weber, Ilsenburg (Sachsen-Anhalt), einem Nachkommen F.F.Grebes [künftig zitiert als: Sammlung Weber]. – Das Geburtsdatum: Extract aus dem Register der Gebohrenen Commune Barbis Canton Lauterberg des Harzdepartements [Königreich Westphalen] vom 4.11.1812 (Sammlung Weber); – Todestag: Handschriftlicher Eintrag der Söhne Otto und Ferdinand Grebe vom 17.5.1866 (Beerdigungsdatum) in: Busz-Beicht- und Communion Büchlein, Görlitz 1677, zusammengebunden mit: Treuer Christen Tägliches Bet Kämmerlein….[o.O.] 1678, 2. Umschlagseite; dort das abweichende Geburtsdatum 18.12.1794: Sammlung Weber.

2 Zum möglichen Mitautor Heinrich Wilhelm Roth s. Anm. 106.

3 DBA I, S. 924; die Angabe beruht vermutlich auf dem Umstand, daß Ottos Vater 1818 als „reitender Förster“ in Oderfeld genannt wurde: Personalverzeichnis von dem Oberforstamt-Bezirk Lauterberg angestellten und etablirten Forstbedienten. In: HStA Hannover, Hann. 84a Nr 196 [künftig: Personalverzeichnis], Eintrag Siegmund Otto [F.W. Ottos Bruder, s.u.]

4Ab-und Zugangsliste des Hannoverschen Feld-Jägercorps. HStA Hannover, Hann.47 III Nr. 200 I [künftig: Ab- und Zugangsliste] per Febr. 1816, 2. Compagnie.

5 Ein Stammbaum der Familie Otto befindet sich in der Sammlung Weber; F.W. Ottos Mutter Henriette war ebenfalls eine geborene Otto: Personalverzeichnis (wie Anm. 3).

6ez. Forstamt Clausthal: Verzeichnisse der Harz-Forstaufseher bz. Der Anwaerter zum Rgt. Feldjäger 1818-1840. In: HstA Hannover, Hann 84a Nr. 196 [künftig: Verzeichnisse Forstaufseher], Nr. 33. – Zur Zugehörigkeit des Herzogtums Lauenburg: Wortartikel „Lauenburg“ und „Sachsen-Lauenburg“ in: Gerhard Köhler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München 3. Aufl. 1990 [künftig: Köhler], S. 287 bzw. 470.

7 DBA (wie Anm. 3).

8 MS fol 1v; Niederstadt wird in einer Liste der Hann. Forstbeamten [handschriftlich; undatiertes Oktavheft: künftig: Liste] unter No. 39 als Revierförster in Pöhlde, geb. 1796 erwähnt: (Sammlung Weber), 1865 als Oberförster genannt: [Anonym]: Das Harzer Schützen-Corps während der Befreiungskriege von 1813 bis 1815. Aus den Tagebüchern und Erinnerungen eines Waffengefährten, Clausthal 1865 (Sammlung Weber) [künftig: Harzer Schützen], S. 8

9 Ludwig Georg Heinrich Neuse, geb. 27.11.1796, seit 24.4. oder 8.11.1813 im Feldjägercorps (beide Angaben in Quellen amtlicher Herkunft); 1816 eingestellt und bis 1837 als Forstaufseher in Sieber bei Herzberg, 1845 als Förster in Spielbach genannt: Verzeichnisse Forstaufseher (wie Anm. 6): Verzeichnis Forstaufseher 1821;Verzeichnis der Oberharzischen Forstaufseher 1824;Verzeichniß der Expectanten zum Königl. Feldjäger Korps. Harz-Departement [1824]; Harz Forst Aufseher Rolle, 1832; Personalia. Verzeichniß der 1845 im Harze in Dienst stehenden Forstaufseher: In: HstA Hannover, Hann 84a Nr. 196. – Im MS fol 8r in einer Randbemerkung anderer Hand erwähnt als „Förster Neuse Oderbrück“.

10 Siegmund Otto, geb. 27.9.1793 in Schwartau, Prov. Eutin (d.h. im oldenburgischen Fürstbistum Lübeck, vgl. Köhler (wie Anm. 6), S. 142), 1809 Diensteintritt in Scharmbek, 1810 in Schwarzenbeck (vielleicht Geburtsort des Bruders, vgl. Ab- und Zugangsliste (wie Anm. 4)) bei Oberförster Otto [Vater?], 10.11.1813 Feldjäger: Personalverzeichnis (wie Anm. 3) Forstaufseher Lauterberg bis 1824, dann in die hannoversche Provinz Bremen: Verzeichnis der Feldjäger welche durch die Verlosung in andre Departements versetzt sind und jetzt noch im Harz Anschrift haben. In: HSta Hannover 84a Nr.196

11 Das Manuskript trägt den 1843 datierten Besitzvermerk F.F.Grebes: die Unterschrift ist mit anderen Dokumenten von Grebes Hand identisch; Grebe heiratete 1823 Ottos Schwester, vgl. die handschriftliche Eintragung.: „Auguste, Christiane, Friderike, Charlotte Grebe geb. Otto. Feuerschützenbostel den 25then August 1823“ auf der Vorspannseite von: Vermehrtes Lüneburgisches Kirchen-Gesang-Buch, Nebst einem Gebetbuche, auf Sr. Königl. Groß-Britannischen Majestät und Chur-Fürstl. Durchl. zu Braunschweig-Lüneburg etc. Allergnädigsten Befehl herausgegeben, Lüneburg 12. Aufl. 1800 neben dem Besitzvermerk „F.F.Grebe 1845“ (Sammlung Weber)

12 Otto nennt seine drei Freunde, mit denen er im Feldlager gemeinsam biwakierte, namentlich und erwähnt seinen Bruder: MS. fol 3v, 4r. – Die Zugehörigkeit zur 2. Compagnie des Feldjäger-Corps läßt sich den nur unvollständig überlieferten Stammrollen, die zudem gerade in den Anfangsseiten durch Pilzbefall beschädigt und kaum lesbar sind, nicht entnehmen; F.W. Otto und sein Bruder Siegmund werden dann noch einmal am 1.2.1816 als Zugänge in der Ab- und Zugangsliste (wie Anm. 4) verzeichnet. Indirekt läßt sich die Zugehörigkeit zur 2. Kompanie dem Urlaubs-Schein auf unbestimmte Zeit für den Feldjäger Friedrich Grebe, Einbeck 22.6.1819, (Sammlung Weber) [künftig: Urlaubs-Schein] entnehmen.

13 Tettenborns Verbände besetzten Lauenburg am 15.3., Hamburg am 18.3. und Lüneburg am 21.3.1813: Carl von Plotho: Der Krieg in Deutschland und Frankreich in den Jahren 1813 und 1814. Berlin 1817 [künftig: Plotho], Bd. 1, S. 52–54; Reinhard Oberschelp: Niedersachsen 1760–1820. Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur im Land Hannover und Nachbargebieten. Bd.1, Hildesheim 1982 (Veröff. d. Hist. Kommission für Niedersachsen und Bremen XXXV. Quellen und Untersuchungen zur allgemeinen Geschichte Niedersachsens in der Neuzeit Bd. 4,1) [künftig Oberschelp 1982], S. 33.

14  A. u. R. Sichart: Geschichte der Königlich–Hannoverschen Armee. 5. Band, Hannover/Leipzig 1898 [künftig: Sichart], S. 82f; zu Düring: ADB 5 (1877; ND 1968), S. 485f.

15 C. von Düring.: Geschichte des Kielmanseggeschen Jäger-Corps. Hannover 1863, S. 6–8.

16 Plotho (wie Anm. 13), Bd. II, Beilage VII., S. 52–63.

17 Ebd. S. 9ff, 40, 47; Sichart (wie Anm. 14), S.127–130, 87.

18 Düring (wie Anm. 15), S. 40, 53.

19 Otto nimmt im MS wiederholt Bezug auf seine frühere Zugehörigkeit zu dieser Einheit; Grebe war, laut Dienstzeugnis vom 27.7.1814, unterzeichnet von Wurmb, Obristleutnant, und von Mannsberg, Capitain (Sammlung Weber),[künftig: Dienstzeugnis 1814] Mitglied der 1. Jägercompagnie im 1. Bataillon oder Harzer Schützen-Corps des Grubenhagenschen Infanterie-Regiments unter Oberst Carl von Beaulieu Marconnay.

20  Vgl. den Titel: Ordre-Buch der Jäger-Compagnie des Harzer-Schützen Bataillons (1. Bataillons des Grubenhagenschen Inf.Rgmts) welche Compagnie im Februar 1815 in Antwerpen zum Königl. Feldjäger-Corps abgegeben ward u. dabei die 1. Compagnie bildete. Vom 4.Januar 1814 bis 13. Januar 1815. HStA Hannover, Hann. 76a Nr 1312/2 [künftig: Ordre-Buch Jäger Kp Rgt Grubenhagen].

21 Joachim Niemeyer: Die Königlich Hannöversche Armee. Celle 32000 [künftig: Niemeyer], S. 1, Anm. 5; – Die in der deutschprachigen Literatur „Königlich Deutsche Legion“ genannte von 1803–1816 bestehende King’s German Legion, eine Formation der britischen Streitkräfte in Korpsstärke (5 Kavallerieregimenter mit jeweils 4–6 Schwadronen, 10 Bataillone Infanterie mit jeweils 8–10 Kompanien, 1 Regiment Artillerie mit 6 Batterien, dazu ein Ingenieurkorps sowie ein Veteranenbataillon; größte Ist-Stärke 1813 mit 14.025 Mann). 1803 aus Teilen der aufgelösten kurfürstlich-hannoverschen Armee gebildet, war die KGL insbesondere an den Kriegen auf der Pyrenäenhalbinsel, in Südfrankreich, ab 1813 in Norddeutschland, schließlich 1814/15 in den Niederlanden und dem heutigen Belgien sowie in Süditalien im Einsatz (von den während der Zeit ihres Bestehens insgesamt ca. 28.000 Angeworbenen kamen ca. 5.600 Mann ums Leben), hatte durch Abkommandierungen aus allen Dienstgraden beträchtlichen Anteil an der seit 1813 wieder entstehenden königlich hannoverschen Armee, in die sie 1816 eingegliedert wurde: Bernhard Schwertfeger: Geschichte der Königlich Deutschen Legion 1803-1816, 2 Bde. Hannover/Leipzig 1907 [künftig: Schwertfeger], allg; hier: Bd. 1, S. 51–65, Bd.2, S. 184–192; Adolf Pfannkuche: Die Königl. Deutsche Legion (Kings German Legion) 1803–1816, Hannover 1910 [künftig: Pfannkuche].

22 Adolph Friedrich verlangte die Auflösung des Bataillons oder „[…]es auf den Fuß der übrigen Feld-Bataillons, der Infanterie Regimenter zu setzen.[…] Das Bataillon wird genannt, das erste Bataillon des grubenhagischen Infanterie-Regiments, oder die Harzer Scharfschützen.“ General-Ordre vom 4.1.1814, in: Ordre-Buch Jäger Kp Rgt Grubenhagen (wie Anm. 20), , fol. 404v; 405r.

23 „In Betreff der Volontairs von welchen Wir erwähnen, daß derer schon wirklich bey Ihrem Jäger-Corps dienen, spricht es zwar gegen den Grundsatz , keine Ausnahme von der Landwehr-Verpflichtung zu erstatten welche bey einem Volontair eintreten; da aber zu vermuthen steht, daß diese Volontairs schon bedeutende Unkosten gehabt haben; so erlaube ich, daß Sie solche bey Ihrem Bataillon als Supernummerairs führen können. Ein solcher Volontair erhält aber weder Gage noch Kleidung und ist bloß zu seinem Quartier und seiner Portion berechtigt. Eine Büchse muß er selbst anschaffen und erhält bloß Munition.“: ebd. fol. 405v. – Die Organisation der am 27.11.1813 eingeführten Hannoverschen Landwehr unterschied sich insbesondere von der preußischen Institution unter gleicher Bezeichnung. Jeweils 3 Landwehrbataillone, bestehend aus den Dienstpflichtigen der Provinzialbezirke,bildeten mit einem Feldbataillon angeworbener Soldaten ein Regiment. Kommandiert wurde sie von Stabsoffiieren und Hauptleuten, die nach denselben Kriterien besoldet und befördert wurden wie alle Berufoffiziere. In Führung und Mannschaft war die Landwehr im Königreich Hannover Teil der regulären Armee: Niemeyer (wie Anm. 21), S. 2–5; Sichart (wie Anm. 114), S. 85f.

24 Adolph Friedrich legte u.a. des Sollstand des Personals 1. Jäger-Compagnie fest. Er betrug 1 Capitain, 2 Premier-Leutnants, 1 Fähnrich, 1Feldwebel, 3 Sergeanten, 1 Fourier, 1 Gefreiter Korporal, 6 Corporale, 2 Halbemondbläser, 10 Büchsenschützen, 110 Scharfschützen: Ordre-Buch Jäger Kp Rgt Grubenhagen (wie Anm. 20), fol. 413r; zu Ausrüstung und Finanzierung: General-Ordres Harzer Schützen Bataillon Nro. I . Jäger-Compagnie im Feb. 1815 = 1st Comp. Des Königl. Hannov. Fedjäger Corps. HStA Hannover Hann. 76a 1311 [künftig: General-Ordres], fol 1r–3v; die Kapelle sollte aus einem „Premier“ und 12 „Janitscharisten“ bestehen (5 Klarinetten, 2 Hörner, 2 Fagotte, 1 Posaune, 1 Trompete, 1 Pauker): ebd. fol 45v f.

25 Marsch ins Einsatzgebiet: Ordre-Buch Jäger Kp Rgt Grubenhagen (wie Anm. 20), fol.428v–431v; Hauptquartiere im Einsatzgebiet waren u.a. in Mohrburg, Altenwerder, Harburg und Hamburg: ebd. fol. 438r ff.; Rückmarsch nach Einbeck ab 13.7.1814: ebd. 478r.

26 Der Abmarschbefehl erfolgte am 24.8.1814: ebd. fol. 497r; die Marschroute führte über Bielefeld, durch das Münsterland, Nimwegen, ´s Hertogenbosch und Tilburg: ebd. fol. 497v–499v.

27  Vgl. die Titel der Ordrebücher in Anm. 20 und 24.

28 Vgl. das Begleitschreiben anläßlich der Übersendung des Reglements der neuen Einheit: Königlich Großbritannisch-Hannoversche Cammer an Berghauptmann von Meding zu Clausthal, Hannover 17.2.1815: HStA Hannover Hann 84a Nr. 197; das Reglement selbst erhöhte die Sollstärke der Mannschaften von bisher 120 Jägern (vgl. Anm. 24) auf 150 Mann: ebd.

29 General-Ordres (wie Anm. 24), fol. 270r.

30 vgl. Anm. 27; Feldjäger-Corps: Ordre Buch der 2. Compagnie. In: HStA Hannover Hann. 76a 1312/1 [künftig: Ordre Buch 2. Kp], fol. 183r

31 General-Ordres (wie Anm. 24), fol. 60v, 61r.

32Ordre-Buch der 1.Compagnie des Königl. Feldjäger-Corps. In: HStA Hannover Hann 76a 1312/1 [künftig: Ordre-Buch 1. Kp.], fol. 80r, 82v; – Der Marsch führte wiederum durchs Münsterland und über Nimwegen: Ordre-Buch Jäger Kp Rgt Grubenhagen (wie Anm. 20), fol. 64r–65v.

33 Der Abmarschbefehl erfolgte am 5.5.1815 und lautete auf „nächsten Montag“: Ordre Buch 2. Kp (wie Anm. 30), fol. 191.

34 So bei Peter Wacker (mit Beiträgen von Guntram Müller-Schellenberg): Das herzoglich-nassauische Militär 1813–1866. Militärgeschichte im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft und sozialen Verhältnissen eines deutschen Kleinstaats. Taunusstein 1998 (Das herzoglich-nassauische Militär 1806–1866. 4 Bde., hg. v. Guntram Müller-Schellenberg; Bd. 2) [künftig: Wacker/Müller-Schellenberg], S. 117, S. 678; die Angaben bei Sichart (wie Anm. 13), S. 87f sind zu modifizieren; die ebd. wiedergegebene Liste der hannoverschen Verluste vor dem Feind 1813–1815, in der nur das „Kielmannsegge’sche Jäger-Korps“ Erwähnung findet, suggeriert eine Kontinuität, die so nicht gegeben ist: ebd. S. 90f.

35 Neben der Führungsebene gilt das auch für die Mannschaften. J.C.von Düring, der Chef der 2. Feldjägerkompanie war, erwähnt, daß seine Einheit bei ihrem Marsch durch Vilvoorde (ndl. von Brüssel) 1815 freudig von der Bevölkerung empfangen worden sei, da diese die ein Jahr zuvor durchziehenden Kielmannseggeschen Feldjäger in positiver Erinnerung behalten und und die Soldaten bis auf ca. 30 Mann wiedererkannt habe: Düring (wie Anm. 15), S. 41.

36 s. Anm. 19, 20, 22.

37 Sichart (wie Anm. 14), S. 87, 105; MS fol 5r; Harzer Schützen-Corps (wie Anm. 8); – Der Kompaniechef der 2. Kompanie des Harzer Schützen-Corps, Capitain von Mahrenholz, unterzeichnete 1819 als Chef der 2. Feldjägerkompanie F.F. Grebes Urlaubsschein: Urlaubsschein (wie Anm. 12).

38 vgl. die entsprechenden Erwähnungen Ottos: MS fol 2v, besonders 3v.

39 Hans Martin Ottmer: Militärgeschichte im zwischen Französischer Revolution und Freiheitskriegen 1789 bis 1815. In: Grundzüge der deutschen Militärgeschichte. Im auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes hg. v. Karl-Volker Neugebauer. Bd. 1, S. 77–127, S. 119.

40 Georg Ortenburg: Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Kabinettkriege,Koblenz 1986 (Heerwesen der Neuzeit, Hg. v. Georg Ortenburg, Abt. II, Bd. 1) [künftig: Ortenburg 1986], S. 99; ders.: Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Revolutionskriege, Koblenz 1988 (Heerwesen der Neuzeit, Hg. v. Georg Ortenburg, Abt. III, Bd. 1) [künftig: Ortenburg 1988], S. 100.

41 Sichart (wie Anm. 14), S. 89; Ausrüstung und Bewaffnung der hannoverschen Feldjäger gehen genauer aus der Mundierungsliste hervor, die Grebes Urlaubsschein beigefügt ist: Urlaubsschein (wie Anm. 12). – Der Halbmond war seit dem Siebenjährigen Krieg bei den in dieser Zeit aufkommenden Jägereinheiten üblich geworden. In der Hannoverschen Armee war er seit 1758 im Gebrauch: Wortartikel „Bugle“, in. Stanley Sadie (Hg.): The Grove Dictionary of Musical Instruments. 3 Bde., London 1984; Bd. 1, S. 280; Otto erwähnt das Instrument in MS fol. 8v.

42 Ortenburg 1988 (wie Anm. 40), S. 134–136; Rory Muir: Tactics and the experience of battle in the age of Napoleon. New Haven/London 1998 [künftig: Muir], S. 69f, 77f, 86–89.

43 Ebd. S. 52–55; John Keegan: Das Antlitz des Krieges. Die Schlachten von Azincourt 1415, Waterloo 1815 und an der Somme 1916. Frankfurt u. New York 1991, S. 167f.

44 Zum Begriff „Jäger“, zu deren Bewaffnung und ihrer Verwendung: Ernest u. Trevor Dupuy: the Encyclopedia of Military History, London/Sydney 1970ff., S. 644f., – Harzer Schützen (wie Anm. 8), S.4; Schwertfeger (wie Anm. 21), Bd.1, S. 63–65; Jens Mastnak u. Michael Andreas Tänzer: Diese denckwürdige und mörderische Schlacht. Die Hannoveraner bei Waterloo. Begleitpublikation zur Groß-Diorama-Ausstellung „Die Schlacht von Waterloo“ in der Ehrenhalle der Hannoverschen Armee im Bomann-Museum Celle. Hg. vom Bomann-Museum Celle, Celle 2003 [künftig: Mastnak/Tänzer] S. 40. – Entsprechend ihrer Bewaffnung und Einsatzart werden die Hannoverschen Feldjäger in der angelsächsischen Literatur mitunter Hanoverian riflemen bzw. rifle corps, in der französichen carabiniers hanovriens genannt: William Siborne: History of the Waterloo Campaign, London/Novato, Ca. 1990 (=ND von. Ders.: History of the War in France and Belgium 1815, London 1848) [künftig: Siborne], S. 235; Robert Margerit: Waterloo. 18 juin 1815, Paris 1964, [künftig: Margerit] S. 346.

45 Heinz Helmert, Hansjürgen Usczeck: Europäische Befreiungskriege 1808–1815. Militärischer Verlauf. Berlin (DDR) 1976 [künftig Helmert/Usczeck], S. 412; – Das „englisch-hannoversche Heer“ unter Wellington hatte 2 Armeekorps mit jeweils 2 Divisionen und 2 Resevekorps: Sichart (wie Anm. 14), S. 138–142.

46 Ebd., S. 87, 95; Siborne, (wie Anm. 44), S. 531.

47 Sichart (wie Anm. 14), S. 186–190; 187.

48 Ebd., S. 218.

49 Liste (wie Anm. 8). – In der Praxis trat man als „Expectant“ ins Feldjägercorps ein, leistete bei einem beliebigen Offizier der Armee, der die Kriegsartikel verlas, den Eid und wurde dann von der Wehrpflicht so lange zurückgestellt, bis im Stammpersonal eine Stelle zu besetzen war: vgl. die Aufnahme von Grebes Sohn ins Feldjägercorps durch die Berghauptmannschaft in Clausthal, 20.12.1844 (Sammlung Weber); ein Feldjäger mußte noch 1855 die Genehmigung zur Eheschließung außer bei seinem militärischen Vorgesetzten bei der Domänenkammer einholen, war also sowohl militärischen als auch zivilen Behörden unterstellt: Bestimmung der Koenigl. Hannoverschen Domainen-Cammer (Sammlung Weber).

50 Die Bezeichnung „anglo-alliiert“ entstammt der angelsächsischen Terminologie (z.B. Siborne (wie Anm. 44)), ist aber dem missverständlichen älteren deutschen Ausdruck “Niederländische Armee“ – in Analogie zu den niederheinischen (=preußischen), mittelrheinischen (=russischen) oberrheinischen und italienischen (=österreichischen) Armeen (Sichart (wie Anm. 14), S. 136; Plotho (wie Anm. 13), Bd. IV, S. 14) vorzuziehen. 

51 Wir begnügen uns bewußt mit ungefähren Angaben. Zwar finden sich in der Literatur z.T. sehr genaue Zahlen, z.B. bei Michael Calvert und Peter Young: A Dictionary of Battles 1715–1815, S. 326f., sowie Mastnak/Tänzer (wie Anm. 44), S. 7; bei näherer Überprüfung erweist sich, daß alle Zahlen im wesentlichen auf Siborne (wie Anm. 44) zurückgehen, dann aber in Details sowohl von einander als im Vergleich zu den Quellen abweichen: so zählt Siborne 68.900 Franzosen, Calvert/Young kommen auf 71.947; durchgängig findet sich in der Literatur die Zahl von 2.880 nassauischen Schlachtteilnehmern, während der sehr detaillierte Chargenweise Ausweiss in Übereinstimmung mit dem Kriegstagebuch sowie den Verlustangaben des nassauischen Kontingents den Ist-Stand des 1. herzoglich-nassauischen Regiments bei Schlachtbeginn mit exakt 2.900 Mann angibt: Julius Pflugk-Harttung (Hg.): Belle Alliance (Verbündetes Heer). Berichte und Angaben über die Beteiligung deutscher Truppen der Armee Wellingtons an dem Gefechte bei Quatrebras und der Schlacht von Belle-Alliance, Berlin 1915 [künftig: Pflugk-Harttung], Nr. 70, 71, 78, S. 195, 197, 213; – Dementsprechend sind die genauen Teilnehmerzahlen bis heute umstritten: Mastnak/Tänzer (wie Anm. 44), S. 76, Anm. 111.

52 Ebd.: Siborne (wie Anm. 44), S. 89, 230, 565 führt die KGL getrennt auf; Mastnak/Tänzer (wie Anm. 44), S. 7 rechnen sie zu den Hannoveranern; zur Geschichte der KGL vgl. Anm. 21.

53 Darunter der General en chef der Hannoverschen Truppen in den Niederlanden Karl von Alten, Sichart (wie Anm.14), S. 93–105.

54 Ebd., S. 84; Harzer Schützen (wie Anm. 8), S. 4; MS fol. 5r, 5v, 8r.

55 Das oranien-nassauische Kontingent der niederländischen Streitkräfte (2. Herzoglich-Nassauisches Regiment) bestand vor den den Einsätzen seit dem 16.6. aus 2658 Mann: Verlustangaben des nassauischen 1. und 2. Regiments bei Quatrebras und Belle-Alliance. In: Pflugk-Harttung (wie Anm. 51), Nr. 78, S. 213–215, 214. – Zum Übergang der nassauischen Truppen von der französischen auf die Seite der Allianz gegen Napoleon: Wacker/Müller-Schellenberg (wie Anm. 34), S. 23–29, 32–34. – Zu der außerordentlichen heterogenen ethnischen Herkunft, dem unterschiedlichem Ausbildungsstand, der z.T. schlechten Disziplin und zweifelhaften Loyalität der verschiedenen Truppenteile der anglo-alliierten Armee, zu der sich Otto in seinem Bericht äußert (MS fol 5r(v) vgl.: Siborne (wie Anm. 44), S. 389–392; J.W. Fortescue: The Campaign of Waterloo, Elstree, Hertfordshire 1987 (ND der Ausgabe London 1920) [künftig: Fortescue], S. 30–38.

56 Siborne (wie Anm. 44), S. 531.

57 Hannoverscher Generalstabsbericht über den Anteil der königlich Hannoverschen Truppen und der deutschen Legion an den kriegerischen Ereignissen des Jahres 1815 (Hannover, 10.2.1825) in: Schwertfeger (wie Anm. 21), Bd. 2, S. 331–362 [künftig: Generalstabsbericht], S. 333. sowie in: Pflugk-Harttung (wie Anm. 51), Nr. 4, S. 5–13; Nr 19, S. 51–71; S. 6.

58 Die Ordrebücher (vgl. Anm. 30 u. 32) der 1. u. 2. Kompanie verzeichnen übereinstimmend diesen Termin; der Name des Standorts korrumpiert als „Castieau“ (1. Kp.) bzw. „Casteaux“ (2.Kp.), fol. 88r bzw. 192r.

59 Ordre-Buch 1. Kp (wie Anm. 32), fol. 88v. – Wohl wegen der Kampfhandlungen und wegen des anschließenden feldmarschmäßigen Vorrückens nach Frankreich enthalten die Ordre-Bücher eine Lücke vom 15.6.–30.6 (2.Kompanie) bzw. sogar bis zum 11.7. (1.Kompanie).

60 Bericht über den Anteil der hannoverschen 1. Infanterie-Brigade (Kielmansegge) am Gefecht bei Quatrebras und Belle Alliance [künftig: Bericht Kielmansegge], in: Pflugk-Harttung (wie Anm. 51), Nr. 6. S. 14–17; Nr. 21, S. 76–80; 15.

61 Siborne (wie Anm. 44), S. 549f.

62 Bericht Kielmansegge (wie Anm. 60), S. 15; Bericht des hannoverschen Feldbataillons Bremen über seinen Anteil am Gefechte bei Quatrebras [Künftig: Bericht Bremen I], in Pflugk-Harttung (wie Anm. 51), Nr. 11, S. 29–32; 30; Bericht des hannoverschen Feldbataillons Bremen über seinen Anteil am Gefecht bei Quatrebras und am 17.Juni [künftig: Bericht Bremen II], in Pflugk-Harttung (wie Anm. 51), Nr. 12, S. 32–37; 33.

63 Bericht Bremen I, S. 30f; Bericht Bremen II, S. 34f (wie Anm. 60); Generalstabsbericht (wie Anm. 57), S. 338; Sichart (wie Anm. 14), S. 148; Siborne (wie Anm. 44), S. 88f; Pfannkuche (wie Anm. 21), S. 217f.; Digby Smith: The Greenhill Napoleonic Wars Data Book, London/Mechanicsburg, Pa. 1998 [künftig: Smith], S. 536f. – Ottos Erwähnung des Sturmangriffs: MS fol 13r.

64 Bericht Kielmannsegge (wie Anm. 61), S. 17; Generalstabsbericht (wie Anm. 57), S. 340; Siborne (wie Anm. 44) S. 151; 159f.

65 Die bereits zitierten älteren Arbeiten, die nahezu ausschließlich die taktische Seite der Schlacht beleuchten, bilden nur einen kleinen Ausschnitt aus der stetig anwachsenden einschlägigen Literatur. Repräsentativ und richtungweisend für die modernere, erfahrungsgeschichtlich orientierte Sichtweise : John Keegan (wie Anm. 43), S. 135–239; diesem Ansatz folgend für die hannoverschen Truppen in der Schlacht: Mastnak/Tänzer (wie Anm. 44).

66 Generalstabsbericht, S. 350 (wie Anm. 57); Bericht Kielmannsegge (wie Anm. 60), S. 76f; Die nassauische Relation über den Antheil, welche das 1. Bataillon des herzoglichen 2.Regiments an dem Tage des 18. Juni während seiner Detachirung vom Regiment an der Schlacht von Waterloo genommen hat macht aus den hannoverschen Feldjägern irrtümlich „braunschweigische Jäger“: Pflugk-Harttung (wie Anm. 51), Nr. 75, S. 207–209; ebenso Wacker/Müller-Schellenberg (wie Anm. 34), S. 125; richtig hingegen die Darstellung bei Martin Mittelacher: Die Nassauer bei Waterloo, in: Nass. Ann. 109 (1998), S. 265–275; 271–273. Die Berichte der Braunschweigischen Truppen [Pflugk-Harttung, Nr. 67–69, S. 189–194] erwähnen keine braunschweiger Einheiten im Einsatz bei Hougoumont. – Allgemein nehmen die Vorgänge um die Ferme Hougoumont als eine „Schlacht in der Schlacht“ in der Literatur breiten Raum ein, und das Feldjäger-Corps findet häufig Erwähnung: Sichart (wie Anm. 14), S. 155f; Siborne (wie Anm. 44), S. 213; 234ff.; Jean Charras: Geschichte des Feldzugs von 1815. Waterloo. Dresden 1858 [künftig Charras], S. 271–273; 292: Margerit (wie Anm. 44) S. 346ff; Pfannkuche (wie Anm. 21), S. 230f.; Mastnak/Tänzer (wie Anm. 44) S. 39f.

67 Der Befehl unmreißt mustergültig die Taktik des Tirailleurgefechts: „To cover and protect our batteries. To establish ourselves at all times as much in advance as might be compatible with prudence. To preserve considerable intervals between our extended files for greater security from the fire of the Enemy’s Batteries. To show obstinate resistance against infantry of the same description, but to attempt no formation or offer useless opposition to charges of Cavalry, but to retire in time upon the Sqares in our rear, moving in a direct line without any reference to Regiments or Nations. When the charge was repulsed, to resume our ground.” H.T. Siborne: Waterloo Letters. London 1891, S. 327, zit.nach Muir (wie Anm. 42) S. 61f; zum praktischen Ablauf der Vorpostenkämpfe und Tirailleurgefechte bei Waterloo an dem Frontabschnitt, an dem sich die 2. Kompanie des Feldjäger-Corps befand vgl. Keegan (wie Anm. 43), S. 167f; 189f.

68 MS fol. 14r; zu den Vorgängen vgl. Generalstabsbericht (wie Anm. 57), S. 351f; Bericht Kielmansegge (wie Anm. 60), S. 77f. – Zur verheerenden Wirkung der Karree-Bildung durch Infanterie auf französische Kavallerieattacken, geradezu eines „Leitmotivs“ der Schlacht von Waterloo: Keegan (wie Anm. 42), S. 179–185; Mastnak/Tänzer (wie Anm. 44), S. 54–60; zur Taktik der Karreebildung bei Waterloo u. allgemein: Muir (wie Anm. 42), S. 130–133; Ortenburg (wie Anm. 40).

69 MS fol. 2r.; die gesamte 3. Division marschierte um 11.00 ab: Bericht Kielmannsegge (wie Anm. 61), S. 79.

70 Vgl. die Bemerkungen über Gefühlsäußerungen in Schilderungen der Schlacht von Waterloo von Beteiligten bei Mastnak/Tänzer (wie Anm. 44), S. 6.

71 Vgl. Ottos Erwähnung eines Kameraden, der „[…]auf dem Schlachtfelde wohl 20 Pistolen Beute gemacht haben mochte[…]“: MS fol. 5v.; Die Pistole war in Norddeutschland, u.a. im Königreich Hannover, eine Goldwährungseinheit, die in keinem festen Wechselverhältnis zur dort sonst üblichen Silberwährung stand: 1 Pistole=3-5 Reichsthaler: Bernd Sprenger: Das Geld der Deutschen, 3 Paderborn u.a. 2002 [künftig Sprenger], S. 123; 151ff. Zum Phänomen des allgemein üblichen Plünderns von Gefangenen, Verwundeten und Toten des Feindes wie auch der eigenen Truppen während und nach der Schlacht vgl. Muir (wie Anm. 42) S. 249–253; Keegan (wie Anm. 42), S. 211f; zum Verhalten der Soldaten nach der Schlacht – einerseits Gleichmut gegenüber fremdem Leid als Schutzreflex, andererseits Entsetzen über die Resultate des Kampfgeschehens: ebd. S .229–231; 237–239.

72 Ebd. S. 212; Generale erhielten 7.150, Stabsoffiziere 2.430, Hauptleute 507, Subalternoffiziere 195, Unteroffiziere 108, Soldaten 14 ½ Taler Prisengeld: Sichart (wie Anm. 14), S. 92. – Während man im Feldjäger-Corps schon auf dem Rückmarsch noch auf französischem Boden am 17.12.1815 die Zahlung der Prisengelder regelte – Ordre Buch 1. Kp [wie Anm. 32], fol. 101r – erhielten die nassauischen Soldaten ihre Waterloo-Gratification erst in der Heimat nach Zahlung der französischen Kontributionen: Wacker/Müller-Schellenberg (wie Anm. 34), S. 177.

73 MS fol. 11r; die Namen der mit Initialen genannten Invaliden sind nicht identifizierbar.

74 Ab- und Zugangsliste (wie Anm. 4), fol. 318f.

75 Bericht Kielmansegge (wie Anm. 60), S. 79; Siborne (wie Anm. 44), S. 565 und ihm folgend Smith (wie Anm. 63), S. 541, geben 12 Tote, 41 Verletzte sowie 19 Vermisste für die zeit vom 16.–18. Juni an; schon bei Quatrebras (16.6.1815) waren 2 Feldjäger getötet und 14 verwundet worden: Bericht Kielmansegge (wie Anm. 61), S. 16; Mindestens 2 Tote hatte die 2. Kompanie noch auf dem Marsch und später im Lager zu beklagen: Ab- und Zugangsliste (wie Anm. 4), fol. 321; 323.

76 Bericht Kielmannsegge (wie Anm. 60), S. 79.

77 MS fol. 2v; Smith (wie Anm. 63), S. 555f.

78 Charras (wie Anm. 66), S. 470; C.v.W. [Friedrich Carl Ferdinand von Müffling]: Geschichte des Feldzugs der englisch-hanövrisch-niederländisch-braunschweigischen Armee unter Herzog Wellington und der preußischen Armee unter dem Fürsten Blücher von Wahlstadt im Jahr 1815, Stuttgart/Tübingen 1816 [künftig: Müffling], S. 48–53.

79 Ebd. S. 54f. Smith, (wie Anm. 63), S. 553f.

80 MS fol. 2v; vgl. auch Anm. 75.

81 Das Requirieren von Lebensmitteln wurde den Alliierten zusätzlich durch den Umstand erschwert, daß die preußische Armee während ihrer Verfolgung der französischen Armee sich bereits vorab bedient hatte: Wacker/Müller-Schnellenberg (wie Anm. 34), S. 170.

82 Das Corps verfügte über 2 Bagegewagen mit je 2 Pferden: General-Ordres (wie Anm. 24), S. 54; Aufstellungen der vom 16.–18.6. verlorenen Ausrüstungsgegenstände wurden während des Marsches am 30.6. und 5.7. aufgestellt: Ordre-Buch 2. Kp. (wie Anm. 30), fol. 192v.

83 Wacker/Müller-Schellenberg (wie Anm. 34), S. 169f belegt solche Tätlichkeiten zwischen Nassauern und englischen Artilleristen.

84 Müffling (wie Anm. 78), S. 57; Charras (wie Anm. 66), S. 520.

85 MS fol. 9r; der Befehl zum Abmarsch wurde am 29.10. erteilt: Ordre Buch 1. Kp. (wie Anm. 32), fol. 97v.

86 MS fol. 4v; die Parade fand am 24.7. auf den Champs Elysées statt: Wacker/Müller-Schellenberg (wie Anm. 34), S. 362; Die Monarchen hielten sich anläßlich der Friedensverhandlungen in Paris auf; Zar Alexander I. (1777–1825) verließ Paris am 28., Kaiser Franz I. von Österreich am 29.September, König Friedrich Wilhelm III. von Preußen (1770–1840) am 8. Oktober: Plotho (wie Anm. 13), IV., S. 368.

87 MS fol. 7r ; Wellington hatte die Sicherung der Pariser Museen mit dem Hinweis verweigert „England habe keine Kunstsachen verloren, wohl aber der König der Niederlande, und deutsche Fürsten, dessen Contingente sich bey seiner Armee befänden.“: Müffling (wie Anm. 78), S. 59.

88 Eine parallele, allerdings wesentlich weniger detaillierte Überlieferung zitieren Wacker/Müller-Schellenberg (wie Anm. 34), S. 173, dazu: n. 358, S. 532–534: die Jeremiaden von Nassauischen Vaterlandsverteidigern, Briefe Nassauischer Soldaten aus dem Feldlager im Bois de Boulogne, die bereits Ende 1815 in Koblenz in der Confluentia oder Rhein- und Moselzeitung erschienen, sind in ihrer Tendenz aus nicht ganz klaren Gründen gegen die politisch-militärische Führung des Herzogtums Nassau gerichtet und in ihrer Authentizität zumindest zweifelhaft.

89 Muir (wie Anm. 42), S. 53. – Schon 1814 hatte ein Kielmannseggescher Feldjäger auf dem Marsch der Einheit nach Brüssel in Stokkem (heute belg. Provinz Limburg) seinen Quartierwirt erstochen: Düring (wie Anm. 15), S. 40f.

90 In dem ganzseitigen Bataillonsbefehl vom 28.11.1815 ordnete von Spörken neben der Bestrafung des Schuldigen mit 24 Stunden Arrest die Vorverlegung des Zapfenstreiches für Unteroffiziere auf 8 Uhr und strenge Rapportpflicht an: Ordre-Buch 2. Kp, (wie Anm. 30), fol. 211r.

91 Ebd. fol. 195r.

92 Bezeichnenderweise wurde ein wegen „Undisciplin“ – es ging um die Beleidigung eines Husaren-Offiziers – zu Arrest und Degradierung verurteilter Korporal am 19.8. begnadigt: ebd. fol. 196v.

93 Die Portion bestand aus 1 ½ Pfund (700g) Brot, 1 Pfd. (468g) Rindfleisch, 1/8 Quartier (0,12 l) Branntwein: vgl. MS fol. 5v. Die Angaben Ottos stimmen mit den per General-Ordre vorgeschriebenen Mengen – bis auf die Schnapszuteilung – überein: Hier schreibt der Generalbefehl 1/6 ( 0,16 l) vor: General-Ordres (wie Anm. 24), fol. 273r. Erst auf dem Rückmarsch wurde die Verpflegung nach dem Grenzübertritt bei Aachen – jetzt galt preußisches Reglement – quantitativ und qualitativ reichhaltiger: es wurden 2 Pfd.Brot, 1 ½ Pfund Fleisch, „Etwas Gemüse“, sowie 2/10 „berliner Quartier“ (0, 23l) Schnaps zugeteilt: ebd. S. 87. Während das Pfund sowohl in Hannover als auch in Preußen vor Einführung des metrischen Systems 467,711g wog, kam auf das Hohlmaß Quartier in Hannover 0,97 l, in Preußen 1,145 l: Hans-Joachim von Alberti: Maß und Gewicht. Geschichtliche Darstellungen von den Anfängen bis zur Gegenwart. Berlin (DDR) 1957, S. 329; 370.

94 Per Tagesbefehl vom 20.6.1815 hatte Wellington Frankreich als alliiertes Land bezeichnet, da ja ein Bündnis mit dem von der alliierten Armee wieder eingesetzten Ludwig XVIII. bestand; explizit verbot derselbe Befehl Offizieren und Mannschaften das eigenmächtige Requirieren von Lebensmitteln: Müffling (wie Anm. 78), S. 101f.; dennoch zählen umfangreiche Verbote von Disziplinlosigkeiten im Feldjäger-Corps am 20.8.1815 u.a. das fouragieren auf: Ordre-Buch 2. Kp. (wie Anm. 30), fol. 196r.

95 MS fol. 7r; die ebd. fol. 9v geschilderte Jagdpartie im November hatte ein Nachspiel vor dem Kriegsgericht, vor dem der bis auf weiteres in Arrest befindliche Jäger Wöhler wegen „verbotenen Jagdgehens“ am 28.11. in Sèvres erscheinen mußte: Ordre-Buch 2. Kp. (wie Anm. 30), fol. 206r.

96 Art. 11 und 12 der Convention von St. Cloud schützten ausdrücklich das öffentliche und das private euigentum im besetzten Frankreich: Müffling (wie Anm. 78), S. 106.

97 Schon auf dem Marsch der Kielmanseggeschen Jäger nach Brabant war 1814 in Mettmann ein Soldat bei der Hasenjagd versehentllich erschossen worden: Düring (wie Anm. 15), S. 40.

98 Eintrag am 21.8.1815 ins Ordre-Buch 2. Kp. (wie Anm. 30), fol. 197r; die Desertion wurde schon am 15.8. in der Ab und Zugangsliste (wie Anm. 4), fol. 323 vermerkt.

99 Die Brüder Heyse bzw. Heise aus Duderstadt hatten am 14.8.1813 den Dienst in der 1. Kompanie des Regiments Grubenhagen [s.o.] angetreten.: Stammrolle der 1. Compagnie des Regiments Grubenhagen. In: HStA Hannover, MF 48al Nr. 729.

100 MS fol. 8r; 10v; 11r.

101 Ordre-Buch 2. Kp. (wie Anm. 30), fol. 212v.

102 ebd. fol. 213v; 214r; MS 10v.

103 Grebe nahm seinen Urlaub auf unbestimmte Zeit erst 1819: vgl. Urlaubsschein (wie Anm. 12); F.W.Otto und sein Bruder Siegmund gingen am 1.2.1816 noch einmal in den Dienst der 2. Kompagnie des Feldjäger-Corps. Ab und Zugangsliste (wie Anm. 4).

104 Vgl. die quellenkritischen Bemerkungen bei Mastnak/Tänzer (wie Anm. 44), S. 70.

105 Zur Quellenproblematik der zeitlichen Distanz von persönlichen Erinnerungen zu den darin beschriebenen Ereignissen und allzu detaillierten konkreten Erlebnissen vgl. Muir (wie Anm. 42), S. 301f.

106 Der unterzeichnete Heinrich Wilhelm Roth, Thorschreiber zu Nienburg, Theilhaber des obigen Feldzugs ließ sich biographisch nicht ermitteln. Ob er der Verfasser des gesamten chronologisch ersten Teils gewesen ist, ob seiner Feder nur eines oder mehrere der inserierten Gedichte entstammen, ob er nur als Festredner auftrat, bleibt der Spekulation überlassen. Otto bezieht sich in seiner Vorrede auf einen vor 2 Jahren entstandenen ersten Teil, in der er die Schlacht beschrieben habe, und fügt dann seinem Bericht von 1842 aus dem Feldlager in der selben Hand die hier wiedergegebene Festrede von 1840 zu.

107 Zum Phänomen dieser Umdeutung, insbesondere mit Beispielen aus dem süddeutsch-rheinbündischen Raum – der vor 1813 mit Frankreich verbündet gewesen war. Vgl. Ute Planert: Der Mythos vom Befreiungskrieg. Süddeutschland zwischen Französischer Revolution und Wiener Kongreß, in: Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit. Bulletin 4 (2000), S. 22; [künftig: Planert, Mythos]; dies.: Zwischen Alltag, Mentalität und Erinnerungskultur. Erfahrungsgeschichte an der Schwelle zum nationalen Zeitalter, in: Nikolaus Buschmann u. Horst Carl (Hg.): Die Erfahrung des Krieges. Erfahrungsgeschichtliche Perspektiven von der Französischen Revolution bis zum Zweiten Weltkrieg. Paderborn, München, Wien, Zürich 2001 (Der Krieg in der Geschichte 9), S. 51–66; 59f; 64–66. – Zum „Patriotismus“ der Hannoveraner in den Kriegen gegen Napoleon: Mastnak/Tänzer (wie Anm. 44), S. 29f.

108 Ereignisgeschichtlich breite Darstellung des Konfliktes bei Reinhard Oberschelp: Politische Geschichte Niedersachsens 1803–1866, Hildesheim 1988 (Veröff. d. Niedersächsischen Landesbibliothek Hannover 8) [künftig: Oberschelp 1988], S. 131–152.

109 MS fol. 5r/5v. Zu einer solchen typischen Soldatenkarriere vgl. die Aufzeichnungen des Hubert Lergen, der 1806/07 als „Einsteher“ (d.h. im Rahmen des Konskriptionssystems als bezahlter Ersatzmann eines Dienstpflichtigen) mit der nassauischen Armee am Feldzug gegen Preußen und Schweden teilnahm, in Vorpommern wegen Hungers desertierte, als Mitglied der KGL 1807–1812 deren sämtliche Feldzüge mitmachte, das Bombardement von Kopenhagen, die Expedition nach Schweden, die Einsätze in Portugal und Spanien – u.a. gegen die nassauische Einheit, der er früher angehörte –, in Walcheren und wieder auf der iberischen Halbinsel, wo er schließlich wegen schlechter Behandlung zu den Franzosen überlief: Peter Wacker: Aufzeichnungen eines nassauischen Soldaten aus napoleonischer Zeit. Die sechs Feldzüge des Hubert Lergen. In: Nass. Ann. 107 (1996), S. 159–170.

110 MS fol. 5v; bei der KGL existierte zumindest eine solche Fahne, die Königsfahne des in der Schlacht von Waterloo in den Kämpfen um La Haye Sainte nahezu vollständig aufgeriebenen 8. Linienbataillons (rote Seide mit Aufschrift „King’s German Legion VIII Batallion“ und links oben aufgenähtem Union Jack); von den Franzosen erbeutet, zurückerobert, wurde der zersplitterte Fahnenstock an der Bruchstelle mit einem silbernen Zierband mit Inschrift repariert: Schwertfeger (wie Anm. 21) Bd. 1, S. 616; Bd. 2, S. 447ff.

111 In der KGL wurden die „Janitscharen“ vom Offizierscorps selbst finanziert; jede Einheit hatte ihren eigenen Marsch, der häufig noch aus der kurhannoverschen Zeit von vor 1803 stammte: Schwertfeger (wie Anm. 21), S. 67; Beispiele für die Verwendung von Militärmusik zur moralischen Unterstützung von auf ihren Kampfeinsatz wartenden Soldaten bei Waterloo: Keegan (wie Anm. 43), S.164 ; Die Halbmondbläser des Feldjäger-Corps bildeten nicht nur die von Otto erwähnte „Hörner-Harmonie“, sondern hatten in der Gefechtssituation Befehle zu signalisieren (vgl Anm. 41), was sie besonderen Gefahren aussetzte: ein Hornist des Feldjäger-Corps befand sich unter den Verletzten: Siborne (wie Anm. 44), S. 565.

112 MS fol. 5r; dazu die analogen Äußerungen des liberalen Ruhr-Industriepioniers Friedrich Harkort in seinen Erinnerungen an die napoleonischen Kriege und die Schlacht von Waterloo: „Der deutsche Soldat wird zu parademäßig ausgebildet und ausstaffiert, obgleich er nicht mit dem Parademarsch, sondern dem sichern Gebrauch seiner Waffe den Feind schlägt [… ]“ – Friedrich Harkort: Die Zeiten des ersten Westphälischen (sechzehnten) Landwehrregiments. Ein Beitrag zur Geschichte der Befreiungskriege 1813, 1814, 1815. Essen 1841, S. 176.

113 Keegan (wie Anm. 43), S. 226.

114 Schon 1820 hatte eine Heeresreform die erst 1813 eingeführte Landwehr im Königreich Hannover wieder abgeschafft, erneute Heeresreformen hatten 1833 und 1837 stattgefunden. König Ernst August hatte nach seinem Regierungsantritt u.a. die roten Uniformen nach britischem Vorbild abgeschafft und nach preußischem Vorbild solche in Blau sowie Pickelhauben eingeführt: Niemeyer (wie Anm. 21), S. 6; 29–45.

115 Zur Rolle der Hannoverschen Armee als Kontingent des Bundesheeres allgemein: ebd., S. 19–23; im Rahmen dieser Bündnisverpflichtungen war die Hannoversche Armee 1831 auf Ersuchen des niederländischen Königs wegen der Revolution in Belgien in Kriegsbereitschaft gegen Luxemburg versetzt worden: Sichart (wie Anm. 14), S. 368–370; bereits 1830 hatte Marschbereitschaft gegen Braunschweig bestanden, im selben Jahr war die Armee im eigenen Land gegen Aufständische in Göttingen und im Harz, besonders in Osterode, eingesetzt worden: ebd., S. 364–366.

116 Oberschelp 1982 (wie Anm. 13), S. 43; 368f; ders. 1988 (wie Anm. 107), S. 36; 39.

117 Oberschelp 1982 (wie Anm. 13), S. 368. Zu Einsatzfähigkeit und Ausbildungsstand der hannoverschen Wehrpflichtigen, insbesondere der Landwehr im Feldzug 1815 vgl.: Mastnak/Tänzer (wie Anm. 44), S. 12–14.

118 S. Anm. 49; allgemein: Ortenburg 1988 (wie Anm. 40), S. 100; zum Corps Nassauischer Jäger: Wacker/Müller-Schellenberg (wie Anm. 34), S. 48f.

119 Zur Organisation der hannoverschen Forstwirtschaft allg. Oberschelp 1982 (wie Anm. 13), S. 139–148.

120 Hier läßt sich für den norddeutschen Raum eine Analogie zu den Beobachtungen konstatieren, die Ute Planert zur Motivation zur Teilnahme an den „Befreiungskriegen“ in Süddeutschland formuliert hat. Sie stellt fest, daß „[…]der Begriff der deutschen Nation eine untergeordnete Rolle [spielte]. Weit wichtiger waren dagegen Loyalitäten, die sich aus der Autorität der Tradition, der Verbundenheit mit der Region, in der man lebte, oder auch aus der Verbundenheit mit der angestammten Herrschaft ableiteten.“ Planert, Mythos (wie Anm. 107).

121 Wegen des großen Holzbedarfs der Harzer Gruben- und Hüttenwirtschaft war das dortige Forstwesen innerhalb der Domänenverwaltung der Berghauptmannschaft zugeordnet: Oberschelp 1982 (wie Anm. 13), Bd. 1, S. 139f.; Franz von Meding (1765–1849), war bereits vor 1803 kurfürstlich-hannoverscher Berghauptmann gewesen und behielt diese Stelle auch unter dem Königreich Westphalen. Ihm war es gelungen, seinem neuen Dienstherrn 3 Millionen Taler Einkünfte aus Harzer Silberminen vorzuenthalten, die er später ans Königreich Hannover auslieferte. 1821 Staats- und Kabinettsminister, blieb er bis 1825 nebenamtlich Berghauptmann: NDB 16 (1990), S. 600; während Grebes Forstausbildung zur Zeit des Königreichs Westphalen (Dienstzeugnis vom königlich westphälischen Förster Dietrich Breyding für Jäger F.F.Grebe, 2.10.1812 – Sammlung Weber) war Meding als Berghauptmann Grebes oberster Vorgesetzter gewesen. Dieser meldete sich nach krankheitsbedingter Beurlaubung nach dem Hamburger Feldzug im November 1814 beim „Königl. Jäger Corps wo bey ich früher war“ und bat Meding, auf mündliche Zusagen anspielend, um weitere Verwendung: F.F. Grebe an den Königl. Hann. Berghauptmann, 19.11.1814 [Sammlung Weber].

Literatur

Ab- und ZugangslisteAb-und Zugangsliste des Hannoverschen Feld-Jägercorps.  HStA Hannover, Hann.47 III Nr. 200 I.

ADB:Allgemeine Deutsche Biographie, 1877–1912 (ND 1967ff).

Alberti:Hans-Joachim von Alberti: Maß und Gewicht. Geschichtliche Darstellungen von den Anfängen bis zur Gegenwart. Berlin (DDR) 1957.

Arnold  u.a.: Paul Arnold, Harald Hüttmann, Dirk Steinhilber: Großer deutscher Münzkatalog von 1800 bis heute. München 1980.

Aufnahme: Aufnahme von F.F. Grebes Sohn ins Feldjägercorps durch die Berghauptmannschaft  in Clausthal, 20. 12.1844 (Sammlung Weber).

Bericht Bremen I: Bericht des hannoverschen Feldbataillons Bremen über seinen Anteil am Gefechte bei Quatrebras, in: Pflugk-Harttung, Nr. 11, S.29–32.

Bericht Bremen II: Bericht des hannoverschen Feldbataillons Bremen über seinen Anteil am Gefecht bei Quatrebras und am 17. Juni, in: Pflugk-Harttung, Nr. 12, S. 32–37.

Bericht Kielmansegge: Bericht  über den Anteil der hannoverschen 1. Infanterie-Brigade (Kielmansegge) am Gefecht bei Quatrebras und Belle Alliance, in: Pflugk-Harttung Nr. 6., S.14–17;  Nr. 21, S. 76–80; S. 15.
 
Bestimmung: Bestimmung der Koenigl. Hannoverschen Domainen-Cammer 1855 (Sammlung Weber).

Calvert/ Young: Michael Calvert und Peter Young: A Dictionary of Battles 1715-1815.

Charras: Jean Charras: Geschichte des Feldzugs von 1815. Waterloo. Dresden 1858.

Contract: Contract über die Verpachtung der Oeconomie des Guthes Feuerschützenbostel an den Förster Grebe, 22.9.1824 (Sammlung Weber).

DBA I: Deutsches Biographisches Archiv 1982-1985.

Dienstzeugnis:

  • 1812: Dienstzeugnis vom königlich westphälischen Förster Dietrich Breyding für Jäger F.F.Grebe, 2.10.1812 (Sammlung Weber).
  • 1814: Dienstzeugnis vom 27.7.1814, unterzeichnet:  von Wurmb, Obristleutnant, und: von Mannsberg, Capitain (Sammlung Weber).
  • 1819: Dienstzeugnisse für den Feldjäger F.F Grebe, Lonauerhüttenhammer 18.8.1819 sowie durch Forstinspector von Uslar, Herzberg, 22.8.1819 (Sammlung Weber).
  • 1820: Entlassungsurkunde und Dienstzeugnis, Einbeck 1.2.1820 (Sammlung Weber).
  • 1831: Bescheinigung für F.F. Grebe ausgestellt durch Hauptmann von Marenholz, Clausthal, 4.11.1831 (Sammlung Weber).

Düring: C. von Düring: Geschichte des Kielmanseggeschen Jäger-Corps. Hannover 1863.

Dupuy: Ernest u. Trevor Dupuy: The Encyclopedia of Military History. London/Sydney 1970.

Eintrag 1823: Handschriftlicher Eintrag Vorspannseite von: Vermehrtes Lüneburgisches Kirchen-Gesang-Buch, Nebst einem Gebetbuche, auf  Sr. Königl. Groß-Britannischen Majestät und Chur-Fürstl. Durchl. zu Braunschweig-Lüneburg etc. Allergnädigsten Befehl herausgegeben. Lüneburg 12.Aufl. (Sammlung Weber).

Eintrag 1866: Handschriftlicher Eintrag der Söhne Otto und Ferdinand Grebe vom 17.5.1866 (Beerdigungsdatum)  in: Busz-Beicht- und Communion Büchlein, Görlitz 1677, zusammengebunden mit: Treuer Christen Tägliches Bet Kämmerlein….[o.O.] 1678, 2.Umschlagseite (Sammlung Weber).

Extract: Extract aus dem Register der Gebohrenen Commune Barbis Canton Lauterberg des Harzdepartements [Königreich Westphalen] vom 4.11.1812 (Sammlung Weber).

Fortescue: J.W. Fortescue: The Campaign of Waterloo, Elstree, Hertfordshire 1987 (ND der Ausgabe London 1920).

General-Ordres: General-Ordres Harzer Schützen Bataillon Nro. I . Jäger-Compagnie im Feb. 1815 = 1st Comp. Des Königl. Hannov. Fedjäger Corps. HStA Hannover Hann. 76a 1311.

Generalstabsbericht: Hannoverscher Generalstabsbericht über den Anteil der königlich Hannoverschen Truppen und der deutschen Legion an den kriegerischen Ereignissen des Jahres 1815 (Hannover, 10.2.1825) in: Schwertfeger Bd.2, S. 331–362.

Grebe an Meding: F.F. Grebe an den Königl. Hann. Berghauptmann, 19.11.1814 (Sammlung Weber).

Grebe 1818: Feldjäger Grebe aus Barbis, in: Berg= und Forstamt Clausthal. Forsthaushalt/Personalia, HStA Hannover Hann. 84 Nr. 2460

Grove Dictionary: Stanley Sadie (Hg.): The Grove Dictionary of Musical Instruments. 3 Bde., London 1984.

Haase: Carl Haase: Politische Säuberungen in Niedersachsen 1813–1815. Eine Fallstudie zur Phänomenologie der Kollaboration, Hildesheim 1983 (Veröff. d. Hist. Kommission für Niedersachsen und Bremen. XXXV: Quellen und Untersuchungen zur allgemeinen Geschichte Niedersachsens in der Neuzeit 5).

Harkort: Friedrich Harkort: Die Zeiten des ersten Westphälischen (sechzehnten) Landwehrregiments. Ein Beitrag zur Geschichte der Befreiungskriege 1813, 1814, 1815. Essen 1841.

Harzer Schützen: [Anonym]: Das Harzer Schützen-Corps während der Befreiungskriege von 1813 bis 1815. Aus den Tagebüchern und Erinnerungen eines Waffengefährten, Clausthal  1865 (Sammlung Weber).

Helmert/Usczeck: Heinz Helmert, Hansjürgen Usczeck: Europäische Befreiungskriege 1808-1815. Militärischer Verlauf. Berlin (DDR) 1976 .

Hofer: Achim Hofer: Studien zur Geschichte des Militärmarsches Bd.1. Tutzing 1988 (Mainzer Studien zur Musikwissenschaft Bd. 24).

Kahnt/Knorr: Helmut Kahnt/Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. Mannheim, Wien, Zürich 1986.

Keegan: John Keegan: Das Antlitz des Krieges. Die Schlachten von Azincourt 1415, Waterloo 1815 und an der Somme 1916. Frankfurt u. New York 1991.

Köhler: Gerhard Köhler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München 3. Auflage 1990.

Liste: Liste der Hann. Forstbeamten [handschriftlich; undatiertes Oktavheft] (Sammlung Weber).

Margerit: Robert Margerit: Waterloo. 18 juin 1815. Paris 1964.

Mastnak/Tänzer: Jens Mastnak u. Michael Andreas Tänzer: Diese denckwürdige und mörderische Schlacht. Die Hannoveraner bei Waterloo.  Begleitpublikation zur Groß-Diorama-Ausstellung „Die Schlacht von Waterloo“ in der Ehrenhalle der Hannoverschen Armee im Bomann-Museum Celle. Hg. vom Bomann-Museum Celle, Celle 2003.

Meding an Grebe:

  • 1819: C. von Meding an F.F. Grebe, Einbeck, 20.7.1819 (Sammlung Weber).
  • 1823: Minister von Meding an den Guthsförster F.F. Grebe, Hannover 14.7.1823 (Sammlung Weber).

Militärgeschichte: Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648–1939. Hg. v. Militärgeschichtlichen Forschungsamt. München 1983.

Mittelacher: Martin Mittelacher: Die Nassauer bei Waterloo, in: Nass. Ann. 109 (1998), S. 265–275.

Müffling: C.v.W. [Friedrich Carl Ferdinand von Müffling]: Geschichte des Feldzugs der englisch-hanövrisch-niederländisch-braunschweigischen Armee unter Herzog Wellington und der preußischen Armee unter dem Fürsten Blücher von Wahlstadt im Jahr 1815, Stuttgart/Tübingen 1816.

Muir: Rory Muir: Tactics and the experience of battle in the age of Napoleon. New Haven/London 1998.

NDB: Neue Deutsche Biographie, 1953ff.

Niemeyer: Joachim Niemeyer: Die Königlich Hannöversche Armee. Celle 3. Aufl. 2000.

Oberschelp 1982: Reinhard Oberschelp: Niedersachsen 1760-1820.  Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur im Land Hannover und Nachbargebieten. Bd.1, Hildesheim 1982 (Veröff. d. Hist. Kommission für Niedersachsen und Bremen XXXV. Quellen und Untersuchungen zur allgemeinen Geschichte Niedersachsens in der Neuzeit Bd. 4,1).

Oberschelp 1988: Reinhard Oberschelp: Politische Geschichte Niedersachsens 1803–1866, Hildesheim 1988 (Veröff. d. Niedersächsischen Landesbibliothek Hannover 8).

Ordre-Buch Jäger Kp Rgt Grubenhagen: Ordre-Buch der Jäger-Compagnie des Harzer-Schützen Bataillons (1. Bataillons des Grubenhagenschen Inf.Rgmts) welche Compagnie im Februar 1815 in Antwerpen zum Königl. Feldjäger-Corps abgegeben ward u. dabei die 1. Compagnie bildete. Vom 4.Januar 1814 bis 13. Januar 1815. HStA Hannover,  Hann. 76a Nr 1312/2.

Ordre-Buch 1. Kp.: Ordre-Buch der 1.Compagnie des Königl. Feldjäger-Corps. In:  HStA Hannover Hann 76a 1312/1.

Ordre Buch 2. Kp.: Feldjäger-Corps: Ordre Buch der 2. Compagnie.In: HStA Hannover Hann.76a 1312/1.

Ortenburg 1986: Georg Ortenburg: Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Kabinettkriege, Koblenz 1986 (Heerwesen der Neuzeit, Hg. v. Georg Ortenburg, Abt. II, Bd. 1).

Ortenburg 1988: Georg Ortenburg: Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Revolutionskriege, Koblenz 1988 (Heerwesen der Neuzeit, Hg. v. Georg Ortenburg, Abt. III, Bd. 1).

Ottmer: Hans Martin Ottmer: Militärgeschichte im Zeitalter zwischen Französischer Revolution und Freiheitskriegen 1789 bis 1815. In: Grundzüge der deutschen Militärgeschichte. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes hg. v. Karl-Volker Neugebauer. Bd. 1.

Pelzer: Erich Pelzer: Waterloo (18.Juni 1815): Schlachtenmythos und Erinnerungssymbolik. In: Gerd Krumeich und Susanne Brandt (Hg.): Schlachtenmythen. Ereignis – Erzählung – Erinnerung, Köln, Weimar und Wien 2003, S. 143–164.

Personalverzeichnis: Personalverzeichnis von dem Oberforstamt-Bezirk Lauterberg angestellten und etablirten Forstbedienten. In:  HStA Hannover, Hann. 84a Nr 196.

Pfannkuche: Adolf  Pfannkuche: Die Königl. Deutsche Legion (Kings German Legion) 1803–1816. Hannover 1910.

Pflugk-Harttung: Julius Pflugk-Harttung (Hg.): Belle Alliance (Verbündetes Heer). Berichte und Angaben über die Beteiligung deutscher Truppen der Armee Wellingtons an dem Gefechte bei Quatrebras und der Schlacht von Belle-Alliance. Berlin 1915.

Planert, Mythos: Ute Planert: Der Mythos vom Befreiungskrieg. Süddeutschland zwischen Französischer Revolution und Wiener Kongreß, in: Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit. Bulletin 4 (2000), S. 22.

Planert, Alltag: Zwischen Alltag, Mentalität und Erinnerungskultur. Erfahrungsgeschichte an der Schwelle zum nationalen Zeitalter, in: Nikolaus Buschmann u. Horst Carl (Hg.):  Die Erfahrung des Krieges. Erfahrungsgeschichtliche Perspektiven von der Französischen Revolution bis zum Zweiten Weltkrieg. Paderborn, München, Wien, Zürich 2001 (Der Krieg in der Geschichte 9), S. 51–66.

Plotho: Carl von Plotho: Der Krieg in Deutschland und Frankreich in den Jahren 1813 und 1814. Berlin 1817

Reglement/Begleitschreiben: Königlich Großbritannisch-Hannoversche Cammer an Berghauptmann von Meding zu Clausthal,  Hannover 17.2.1815: HStA Hannover Hann 84a Nr. 197.

Rittmann: Herbert Rittmann: Deutsche Geldgeschichte 1484–1914, München 1975.

Rothenberg: Gunther Rothenberg: Die Napoleonischen Kriege. Berlin 2000.

Schwertfeger: Bernhard Schwertfeger: Geschichte der Königlich Deutschen Legion 1803-1816,  2 Bde. Hannover/Leipzig 1907.

Siborne: William Siborne: History of the Waterloo Campaign. London/Novato, Ca. 1990 (=ND von: Ders.: History of the War in France and Belgium 1815, London 1848).

Sichart: A. u. R. Sichart: Geschichte der Königlich–Hannoverschen Armee. 5. Band. Hannover/Leipzig 1898.

Smith: Digby Smith: The Greenhill Napoleonic Wars Data Book, London/Mechanicsburg, Pa. 1998.

Sprenger: Bernd Sprenger: Das Geld der Deutschen. Paderborn u.a. 2002.

Stammrolle: Stammrolle der 1. Compagnie des Regiments Grubenhagen. In: HStA Hannover, MF 48al Nr. 729.

Sutherland: C.H.V. Sutherland: English Coinage 600–1900. London 1973.

Urlaubs-Schein: Urlaubs-Schein auf unbestimmte Zeit für den Feldjäger Friedrich Grebe, Einbeck 22.6.1819, Sammlung Weber.

Verzeichnisse Forstaufseher: Bez. Forstamt Clausthal: Verzeichnisse der Harz-Forstaufseher bz. Der Anwaerter zum Rgt. Feldjäger 1818–1840. In: HstA Hannover, Hann 84a Nr. 196.
Darin:

  • 1821: Verzeichnis Forstaufseher 1821;
  • 1824:Verzeichnis der Oberharzischen Forstaufseher 1824;
    Expectanten:Verzeichniß der Expectanten zum Königl. Feldjäger Korps. Harz-Departement [1824];
  • 1832: Harz Forst Aufseher Rolle, 1832, Personalia;
  • 1845: Verzeichniß der 1845 im Harze in Dienst stehenden Forstaufseher;
  • Versetzungen: Verzeichnis der Feldjäger welche durch die Verlosung in andre Departements versetzt sind und jetzt noch im Harz Anschrift haben.

Wacker: Peter Wacker: Aufzeichnungen eines nassauischen Soldaten aus napoleonischer Zeit. Die sechs Feldzüge des Hubert Lergen.  In: Nass. Ann. 107 (1996), S. 159–170.

Wacker/Müller-Schellenberg: Peter Wacker (mit Beiträgen von Guntram Müller-Schellenberg): Das herzoglich-nassauische Militär 1813–1866. Militärgeschichte im Spannungsfeld von Politik, Wirtschaft und sozialen Verhältnissen eines deutschen Kleinstaats. Taunusstein 1998 (Das herzoglich-nassauische Militär 1806–1866. 4 Bde., hg. v. Guntram Müller-Schellenberg;  Bd. 2).

Empfohlene Zitierweise:
Walter Daugsch: Einleitung – Hannöverscher Feldzug in Frankreich im Jahre 1815, url: http://amg.hypotheses.org/quellen/hannoeverscher-feldzug.